30 Mio. € Forderungen

Grassers Privatkonkurs: Verhandlungstermin fix

Tirol
01.04.2026 06:29
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Von krone.at

Am 14. April könnte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser seinen ersten öffentlichen Auftritt nach der rechtskräftigen Buwog-Verurteilung und dem Gefängnisaufenthalt haben. An dem Tag findet am Bezirksgericht Kitzbühel die Prüfungstagssatzung in seinem Privatkonkursverfahren statt. 

Weit über 30 Mio. Euro seien an Forderungen angemeldet worden, der Gläubigerschutzverband KSV1870 erwartete, dass „deutlich über 22 Millionen“ anerkannt werden. 

Grasser muss nicht erscheinen
Für Grasser besteht keine Pflicht zum Erscheinen zu der nicht-öffentlichen Verhandlung vor dem Bezirksgericht. Er könnte sich auch anwaltlich vertreten lassen. Seitens des KSV1870 rechnete man aber eher damit, dass der Kärntner persönlich anwesend sein werde.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat laut eigener Angabe kein Geld mehr. Der ehemalige ...
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat laut eigener Angabe kein Geld mehr. Der ehemalige Politiker beantragte im April 2025 beim BG Kitzbühel eine Privatinsolvenz.(Bild: Mario Urbantschitsch)

Grasser seit Anfang Jänner mit Fußfessel
Der frühere Finanzminister hatte Anfang Jänner nach sieben Monaten die Justizanstalt Innsbruck verlassen können und wurde in den elektronisch überwachten Hausarrest überstellt, bekam also die Fußfessel. Der 57-jährige Ex-Finanzminister (2000 bis 2007) und frühere Landeshauptmannstellvertreter von Kärnten (1994 bis 1998) lebt seit langem mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter auf einem Anwesen in der Gamsstadt. Grasser geht – wie für in Hausarrest befindliche Personen vorgeschrieben – einer Beschäftigung nach und arbeitet derzeit bei einem Unternehmen in Kitzbühel.

Am 2. Jänner öffneten sich für Karl-Heinz Grasser die Tore der Justizanstalt Innsbruck.
Am 2. Jänner öffneten sich für Karl-Heinz Grasser die Tore der Justizanstalt Innsbruck.(Bild: Christof Birbaumer)

Grasser hatte Ende April 2025 Privatkonkurs beantragt bzw. einen Antrag auf ein Schuldenregulierungsverfahren gestellt. Entschulden wollte sich der Ex-Finanzminister über eine Barquote von 3 Prozent innerhalb von zwei Wochen. Die für den August beantragte Prüfungstagsatzung wurde dann kurzfristig abberaumt. Nun ist es am 14. April soweit.

Zehn Gläubiger mit Hauptgläubiger Republik
Zehn Gläubiger meldeten Forderungen gegen den früheren Spitzenpolitiker an, sagte Klaus Schaller, Leiter des KSV1870 in Tirol. Der größte Gläubiger ist mit weitem Abstand die Republik Österreich. Bisher war vor allem bekannt, dass die Republik rund 12,7 Millionen Euro aufgrund von Schadenersatzansprüchen aus dem Buwog-Verfahren geltend macht und das Finanzamt 7,9 Millionen Euro an Steuerforderungen erhebt.

Insgesamt summierten sich die Forderungen – auch Steuerberater und Anwälte machten solche gelten – auf weit über 30 Millionen Euro. Denn auch eine im Buwog-Verfahren ebenfalls verurteilte Person meldete einen bedingten Anspruch über knapp 12,5 Millionen Euro gegen Grasser an, wie es bereits Ende Juli 2025 geheißen hatte. Es soll sich dabei um den früheren Immofinanz-Chef Karl Petrikovics handeln. Damit hält sich dieser den Weg des Regresses bei Grasser offen. Denn die idente Forderung in der Höhe war ja bereits von der Republik angemeldet worden. Das heißt: Sollte Grasser die Forderung nicht begleichen können und dann eventuell Petrikovics „zum Handkuss“ kommen, könnte dieser wiederum einen Ersatzanspruch gegen Grasser stellen. KSV1870-Leiter Schaller rechnete jedenfalls damit, dass nicht sämtliche gestellte Forderungen anerkannt werden, sondern eben jene „deutlich über 22 Millionen“.

Noch keine Abstimmung über Zahlungsplan
Am 14. April werde jedenfalls eine „reine Prüfungstagsatzung“ stattfinden – mit Prüfung der angemeldeten Forderungen. Hingegen werde es nicht zu einer Abstimmung über einen Zahlungsplan kommen, die Grasser beantragt bzw. angemeldet hatte, so Schaller. Der Grund: Für einen solchen Schritt müsse zuvor sämtliches Vermögen verwertet worden sein. Dies sei aber noch nicht der Fall. Denn: Insolvenzverwalter Herbert Matzunski ortete ein solches laut Schaller noch in einem Konto mit Guthaben in Liechtenstein. Dieses sei aber von der Staatsanwaltschaft im Zuge eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Geldwäsche „beschlagnahmt“ worden. Der Insolvenzverwalter versuche nun, dieses Konto „freizubekommen.“ Vermutet werden dort offenbar einige hunderttausend Euro. An bisherigem verwertbarem Vermögen bzw. Aktiva wurden bei Grasser jedenfalls rund 200.000 Euro festgestellt, der frühere Politiker hatte seine Aktiva ursprünglich mit 300.000 Euro beziffert.

Grasser „sehr bemühter Schuldner“ und „sehr kooperativ“
Indes gab es reichlich Lob für das Verhalten des ehemaligen Finanzministers in seinem persönlichen Konkursverfahren. Grasser sei „sehr kooperativ“ und ein „sehr bemühter Schuldner“, die Zusammenarbeit mit ihm sei „sehr angenehm“ und unkompliziert, betonte Schaller auch unter Berufung auf Insolvenzverwalter Matzunski. Man könne insgesamt von einem „unkomplizierten Verfahren“ sprechen.

Grasser war Ende März 2025 im Buwog-Verfahren wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte vom Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zur Hälfte des Strafausmaßes dürfte er bedingt entlassen werden. Der zweite prominente, verurteilte Buwog-Angeklagte – der Ex-Lobbyist und frühere FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger – wurde zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Auch der 66-jährige Tiroler befindet sich derzeit in elektronisch überwachtem Hausarrest. In Haft war der frühere langjährige Spitzenpolitiker nie. Meischberger hatte einen Antrag auf Haftaufschub aus gesundheitlichen Gründen gestellt, war damit aber letztlich abgeblitzt. Bis zu dieser endgültigen Entscheidung vergingen mehrere Monate.

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