Am 2. Juni 2025 trat Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser seine Haftstrafe in der Justizanstalt Innsbruck an. Am heutigen Freitag, also 214 Tage später, konnte er diese wieder verlassen und nach Kitzbühel zurückkehren. Er erhielt die Fußfessel – und zwar genau an seinem 57. Geburtstag. Die „Krone“ weiß, was der Wahl-Tiroler ab sofort darf und was nicht.
Karl-Heinz Grasser hatte im Herbst 2025 den Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest, vulgo Fußfessel, gestellt. Dieser wurde von der Justizanstalt Innsbruck genehmigt. Seit 1. September 2025 kann man die Fußfessel in Österreich zwei Jahre, bevor man eigentlich entlassen wird, beantragen.
Ende März 2025 war der Wahl-Tiroler im Buwog-Verfahren wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte vom Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zur Hälfte des Strafausmaßes kann er nun bedingt entlassen werden.
Vor wenigen Tagen erfuhr die „Krone“, dass der gebürtige Kärntner am heutigen Freitag die Justizanstalt Innsbruck verlassen soll – ein halbes Jahr nach Antritt seiner Haftstrafe und just an seinem 57. Geburtstag. Manfred Ainedter, Anwalt von Grasser, betonte auf „Krone“-Nachfrage: „Ich werde das weder bestätigen noch dementieren.“ Die Entscheidung soll einen Tag vor dem Heiligen Abend gefallen sein.
Was für ein Geburtstagsgeschenk
Und tatsächlich: Laut „Krone“-Informationen verließ Grasser in der Früh den „Ziegelstadl“ und kehrte somit pünktlich zu seinem Geburtstag in die eigenen vier Wände zurück! Ab sofort heißt es für ihn somit: Hausarrest statt Haft! Er muss sich jedoch an ganz konkrete Vorgaben halten. So wird beispielsweise ein Plan erstellt, wann, wo und wohin man sich bewegen darf.
Die „Krone“ befand sich vor den Toren der Justizanstalt Innsbruck – in der Hoffnung, Grasser vor die Linse zu bekommen. Doch dieser Plan ging nicht auf, was bedeutet: Der ehemalige Finanzminister dürfte in einem Polizei- oder Justizwache-Transporter mit verdunkelten Scheiben aus dem Gefängnis hinausgebracht und dann seiner Familie überstellt worden sein.
Wann das konkret passiert ist, ist derzeit unklar. Laut „Krone“-Informationen soll der 57-Jährige zwischen 8 und 10 Uhr die Anstalt verlassen haben müssen. Polizei- bzw. Justiwache-Fahrzeuge haben den „Ziegelstadl“ jedenfalls um 8.12 Uhr, um 8.31 Uhr und um 9.18 Uhr verlassen.
Was war denn mit dem Tor los?
Zwischenzeitlich gab es Probleme mit dem großen Tor, das zur Justizanstalt Innsbruck hinein- bzw. hinausführt. Es sah ganz danach aus, dass es nicht mehr funktionierte. Ein Justizwache-Beamter versuchte, es händisch zu bewegen. Er bekamm dann sogar tatkräftige Unterstützung. Um kurz nach 10 Uhr stand das Tor jedenfalls noch immer offen.
Die „Krone“ weiß, was Grasser nun darf
Das Justizministerium liefert auf „Krone“-Anfrage allgemeine Informationen den elektronisch überwachten Hausarrest (eüH) betreffend. „Dabei handelt es sich um eine Form des Strafvollzuges, die dazu dient, die Resozialisierung zu fördern sowie die familiären und sozialen Kontakte nicht zu trennen“, klärt Sprecherin Christina Ratz auf.
Die Justizanstalt kann auch Überprüfungen am Arbeitsplatz durchführen. Bei Verstößen gegen die Auflagen kann der eüH auch widerrufen werden.
Christina Ratz, Sprecherin des Justizministeriums
Eigenes Aufsichtsprofil
Das System verlangt von der Person „ein hohes Maß an Strukturiertheit im Alltag“. Zu Beginn wird ein wöchentliches Aufsichtsprofil mit dem Verein Neustart erstellt. „In diesem sind die Wegzeiten, Arbeitszeiten, der Aufenthalt im Freien klar definiert“, weiß Ratz. Über alle Abweichungen muss die betroffene Person die zuständige Justizanstalt oder die Überwachungszentrale proaktiv informieren – etwa bei längeren Arbeitszeiten oder bei einem akut notwendigen Arztbesuch aufgrund von Erkrankung. „Die Justizanstalt kann auch Überprüfungen am Arbeitsplatz durchführen. Bei Verstößen gegen die Auflagen kann der eüH auch widerrufen werden“, erläutert die Sprecherin.
Bei Überschreiten ergeht Alarm
Die technische Umsetzung erfolgt so, dass ein Standgerät in der Wohnung aufgestellt wird und eingestellt wird. Hinsichtlich der Bewegungsfreiheit können auch innerhalb der privaten Räumlichkeiten, Einschränkungen vorgenommen werden. Bei einem Überschreiten ergeht ein Alarm in der Überwachungszentrale. „Der zulässige Bewegungsradius wird dabei immer individuell entschieden und umfasst alle Bereiche, die zum allgemeinen Lebensbedarf notwendig sind“, sagt Ratz.
Eine Stunde „Aufenthalt im Freien“ pro Tag
Freiflächen sind üblicherweise nicht umfasst. Die Fußfessel bleibt über die gesamte Dauer am Bein angelegt. Auch Insassen im eüH haben Anspruch auf eine Stunde „Aufenthalt im Freien“ pro Tag.
Es ist auch möglich, sogenannte Verbotszonen einzurichten, zum Beispiel zum Opferschutz. Diese dürfen dann generell nicht betreten werden.
„Der Vollzug im elektronisch überwachten Hausarrest findet grundsätzlich bis zum Zeitpunkt der Entlassung statt – außer der eüH muss widerrufen werden, beispielsweise bei Verlust der Wohnsituation, Beschäftigung, nicht Einhaltung von Auflagen usw.“, schildert die Sprecherin.
Kleidung und Bettwäsche ausgegeben
Seit Anfang Juni 2025 hatte der 57-Jährige seine Haft im Innsbrucker Gefängnis verbüßt, „Krone“-Recherchen zufolge hatte der Ex-Politiker im sogenannten Magazin gearbeitet und war dort für die Ausgabe von Kleidung und Bettwäsche verantwortlich. Außerdem hatte er sich die Zeit in der Haft mit Fußballspielen vertrieben.
Not-Operation wegen Darmverschluss
Im September 2025 hatte Grasser einen Darmverschluss erlitten, befand sich nach einer Not-OP mehrere Wochen in der Innsbrucker Klinik in Behandlung.
Der ehemalige Finanzminister lebt seit Langem mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter in Kitzbühel.
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