Weiter Kritik an PVA

„Vorbefunde werden viel zu wenig berücksichtigt“

Oberösterreich
08.04.2026 17:00
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Die Kritik der Arbeiterkammer OÖ an der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) reißt nicht ab: Laut einer Studie werden die medizinischen Vorbefunde der zu begutachtenden Personen  viel zu wenig berücksichtigt.

Fast alle Antragsteller hatten bei der Begutachtung durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bestehende ärztliche Befunde oder Gutachten dabei. Und zwar sowohl bei Anträge auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension (96%) als auch bei jenen zum Pflegegeld (89%).

Das Problem dabei: Bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension wurden die eigenen ärztlichen Befunde und Gutachten nur in weniger als einem von zehn Fällen (8%) vollständig berücksichtigt, bei rund drei von zehn war das zumindest teilweise der Fall. In mehr als vier von zehn Fällen wurden diese Unterlagen hingegen gar nicht in die Beurteilung mit einbezogen, so die Arbeiterkammer OÖ.

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Auch was die viel zu wenig berücksichtigten Vorbefunde der zu begutachtenden Personen betrifft, braucht es rasch ein Umdenken der Begutachter.

AK-Präsident Andreas Stangl

Bei Pflegegeldanträgen ist es (etwas) besser
Bei Anträgen auf Pflegegeld wurden die Vorbefunde in etwas mehr als der Hälfte der Fälle (52%) berücksichtigt, in etwas weniger als einem Fünftel der Fälle vollständig (18%). Bei drei von zehn (29%) Anträgen auf Pflegegeld fand allerdings keine Berücksichtigung der Vorbefunde statt.

„Hinzu kommt, dass den Betroffenen unklar ist, welche Kriterien für die Entscheidung relevant waren“, so AK-Präsident Andreas Stangl. Nur etwa vier von zehn Antragstellern auf Pflegegeld sind die Kriterien der Gutachten sehr oder ziemlich klar, bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension trifft das nur auf ein Fünftel zu.

Dementsprechend beurteilen die untersuchten Personen auch die Diagnosen eher negativ: Nur ein Drittel der Antragsteller auf Pflegegeld sieht die Diagnosen aus dem Gutachten als sehr oder ziemlich zutreffend an. Bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension ist nur etwas mehr als jeder Zehnte dieser Ansicht.

Das fordert die Arbeiterkammer
„Unsere Studie zur Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt hat aufgezeigt, dass es rasch Änderungen im Sinne der Betroffenen braucht und zu ersten Ankündigungen von entsprechenden Maßnahmen geführt. Ein weiteres brisantes Detail dieser Studie ist, dass die Vorbefunde der zu begutachtenden Personen viel zu wenig berücksichtigt werden. Auch hier braucht es rasch ein Umdenken der Begutachter. Den Ankündigungen müssen nun Taten folgen“, so Stangl.

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