Milde Urteile

Nehammer-Droher erneut vor Gericht: Reise zum IS?

Gericht
09.04.2026 15:17

Sie wollten Urlaub machen. Oder zumindest so etwas Ähnliches. Zwei Burschen setzten sich vergangenes Jahr ins Auto, um mit ihren beiden Freundinnen das Land zu verlassen. Zu Verwandten nach Deutschland. Oder doch zum IS nach Syrien? Am Donnerstag trafen sich das Quartett am Wiener Landl wieder vor Schöffen und dem Richter. Die Urteile: milde.

Der Drittangeklagte ist kein Unbekannter, kennt sich am Wiener Landesgericht bereits aus. Er wurde bereits zweimal verurteilt. Unter anderem, weil er Ex-Bundeskanzler Nehammer mit der Enthauptung gedroht hatte. Dafür und wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde er damals zu milden sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Überraschungsurlaub in Deutschland
Jetzt sitzt der Bursche – er wird von Anwalt Lukas Hruby verteidigt – wieder vor einem Richter. Weil er seine Freundin (16) mit einem Urlaub bei ihrer Familie in Deutschland überraschen wollte. Behauptet er zumindest. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft war Syrien das Ziel, um in den Dschihad zu ziehen. Mit im Schlepptau: Ein enger Freund (17) und dessen damalige Freundin (15), welcher ein fulminantes Leben in einer Villa und einem Garten versprochen worden sein soll. In den Krieg zu ziehen – davon sei laut ihr keine Rede gewesen.

Den zwei Pärchen wird das Verbrechen der terroristischen Vereinigung, die Reise für terroristische Zwecke und kriminelle Organisation vorgeworfen.

Der 17-Jährige wurde bereits zweimal verurteilt. Unter anderem, weil er Ex-Bundeskanzler ...
Der 17-Jährige wurde bereits zweimal verurteilt. Unter anderem, weil er Ex-Bundeskanzler Nehammer mit der Enthauptung gedroht hatte.(Bild: Sophie Pratschner, Krone KREATIV)

Handys liefern entscheidende Beweise
Die Beweislage: Ermittler werteten zahlreiche Daten aus den Handys der Jugendlichen aus. Dazu kommen teilweise Geständnisse bei der Polizei und belastende Zeugenaussagen.

Der angeklagte 17-jährige Syrer wird aus der U-Haft vorgeführt. Seine Ex-Freundin (15) stammt aus der Russischen Föderation und ist bisher unbescholten. Der Drittangeklagte (17), der bereits Nehammer bedroht hatte, sitzt ebenfalls mit seiner 16-jährigen Freundin aus Rumänien auf der Anklagebank.

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Er ist kein schlechter Bursche. Kommt aus gutem Haus. Er hat sich nur mit den falschen Leuten eingelassen.

Erzählt der Verteidiger über den angeklagten Syrer (17).

Die Verteidiger versuchen zu relativieren: „Er ist kein schlechter Bursche. Kommt aus gutem Haus. Er hat sich nur mit den falschen Leuten eingelassen“, sagt der Anwalt des Syrers. Beim Drittangeklagten betont Hruby: „Er hat sich von diesen Gedanken mittlerweile komplett abgewendet.“

Freundin Villa mit Garten versprochen
Die Aussagen der Jugendlichen gehen auseinander. Die 15-Jährige schildert, der Syrer habe sie kurz vor der Abreise über Instagram kontaktiert. Er habe von Auswandern gesprochen – dorthin, „wo man den Islam ausleben kann“. Er versprach ihr ein Leben in einer Villa mit Garten. Erst während der Fahrt habe sie erfahren, dass die Burschen angeblich zum IS wollten. „Ich habe mich nicht mehr getraut, umzudrehen.“

Die 16-Jährige hingegen sagt: Es sei nur um einen Besuch bei ihrer Mutter in Deutschland gegangen. Warum das andere Pärchen mitgekommen war? „Habe nicht gefragt. Hat mich nicht gejuckt.“ Doch im Kofferraum fanden Ermittler unter anderem eine IS-Flagge, Munitionsgürtel und Pfefferspray.

Keine fixen Pläne zur Reise nach Syrien
Der Drittangeklagte erklärt, er habe die Sachen nur entsorgen wollen. Syrien sei zwar ein Thema gewesen, aber ohne fixe Pläne. Heute sagt er: „Ich habe gemerkt, dass das falsch ist.“ Der 17-jährige Syrer spricht von Streit mit den Eltern und dem Wunsch, „einfach abzuhauen“. Syrien sei nur „vielleicht“ ein Ziel gewesen. Gleichzeitig fanden Ermittler auf seinem Handy zahlreiche IS-Videos und Hinweise auf radikale Online-Aktivitäten.

In Deutschland von Polizei angehalten
Die Reise endete schließlich in Deutschland, da eines der Mädchen von den Eltern als abgängig gemeldet worden war und nach der Vermissten gefahndet wurde: Dort wurde das Quartett von der Polizei gestoppt und zurück nach Österreich gebracht. Am Donnerstag musste das Gericht klären: naiver Trip – oder ein gescheiterter Weg in den Dschihad?

Milde Urteile für Angeklagte
Die Entscheidung: Der Syrer, der seit Ende Oktober 2025 in U-Haft sitzt, wurde zu 15 Monaten verurteilt, davon fünf unbedingt. Da die Haft angerechnet wurde, kam er nach der Verhandlung frei. 

Der von Anwalt Lukas Hruby vertretene Lehrling blieb auf freiem Fuß und erhielt zusätzlich 3 Monate, womit sich seine Gesamtstrafe auf 15 Monate bedingt erhöht.

Die 15-Jährige erhielt vier, die 16-Jährige sechs Monate, wobei ihnen die Strafen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit jeweils bedingt nachgesehen wurden. Allen vier wurde ein Deradikalisierungsprogramm verordnet. Der Syrer muss ein Anti-Gewalt-Training absolvieren. Die 15-Jährige wurde per Weisung verpflichtet, sich einer Psychotherapie zu unterziehen, die anderen drei bekommen eine Bewährungshilfe.

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