Mildes Urteil

IS-Anhänger drohte Bundeskanzler mit Hinrichtung

Gericht
10.10.2025 12:15

Weil nach einem damals 16-Jährigen fälschlich mit Foto gefahndet worden war, wandte er sich der Terrororganisation IS zu. Neben dem Teilen von Propaganda schickte der Wiener auch eine brutale Morddrohung an den damaligen Bundeskanzler Karl Nehammer: „Ich werde Sie köpfen kommen.“ Das milde Urteil scheint im Leumundszeugnis nicht auf.

„Das ist eine Nachricht an die österreichische Regierung und alle anderen Ungläubigen“ – das postete ein damals 16-Jähriger auf seine Instagram-Story zusammen mit einem IS-Video über Gewalt und Tötungen. In einer weiteren Botschaft, direkt adressiert an den Instagram-Account des damaligen Bundeskanzlers Karl Nehammer, wurde er noch konkreter: „Der IS-Treueschwur wird mir zum Sieg verhelfen, Sie zu beseitigen. Wenn nicht jetzt, dann ein anderes Mal. Ich werde Sie und ebenso die anderen Kanzler köpfen/bestrafen kommen. Wenn nicht ich, dann ein anderer.“

„Er hat diesen Blödsinn gemacht“
Vor Gericht sitzt nun ein großer, schlanker, fast unscheinbarer 17-Jähriger und sieht sich mit den Vorwürfen der terroristischen Vereinigung bzw. kriminellen Organisation und der gefährlichen Drohung konfrontiert. „Völlig richtig, dass er diesen Blödsinn gemacht hat“, sagt Verteidiger Lukas Hruby im Namen seines jugendlichen Mandanten. Der Hintergrund sei aber nicht die radikale Überzeugung des Tischlerlehrlings – sondern ein anderes Ermittlungsverfahren. 

Verteidiger Lukas Hruby hält seinen Mandanten nicht für den typischen IS-Anhänger.
Verteidiger Lukas Hruby hält seinen Mandanten nicht für den typischen IS-Anhänger.(Bild: Sophie Pratschner)

„Vor einem Jahr wurde eine Fahndung gegen mich ausgeschrieben“, erinnert sich der junge Wiener. Sein Foto war plötzlich in allen Medien, er werde als Beteiligter an einer Messerstecherei gesucht. „Ich wurde nach der Arbeit von der Polizei abgeholt und das hat so eine Wut in mir ausgelöst.“ Denn er war unschuldig, gefahndet wurde nach dem Falschen. „Ich war deswegen komplett verwirrt und wollte irgendwas machen.“ Die, wie so oft – falsche – Antwort: IS-Propaganda, Hinrichtungsvideos und letztlich die Morddrohung gegen Bundeskanzler Nehammer.

Scharfe Worte, aber mildes Urteil
Vor dem Schöffensenat gibt sich der 17-Jährige handzahm: „Über die Folgen hab‘ ich nicht nachgedacht. Das war komplett aus Wut.“ Ernst gemeint habe er das nie: „Ich wollte einfach nur, dass das brutal klingt.“ Beim vorsitzenden Richter stößt das auf Unverständnis: „Ich erwarte mir von einem 16-Jährigen mehr. Da dürfen Sie wählen, den Führerschein beginnen. Ich würde mich aus dem Fenster lehnen und das als dumm bezeichnen.“

Beim Urteil ist der Senat dennoch nachsichtig: Die milden sechs Monate bedingte Haft scheinen nicht im Strafregister auf, die Lehrstelle des Angeklagten ist also nicht gefährdet. Angeordnet wird außerdem Bewährungshilfe und ein Deradikalisierungsprogramm. 

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