Ein Betrunkener hatte die Polizei angerufen und behauptet, in seiner Unterkunft im Bezirk Bludenz einen Mitbewohner umgebracht zu haben. Einen Mord gab es zwar nicht, ein gerichtliches Nachspiel aber sehr wohl.
Als Kind italienischer Einwanderer in Deutschland aufgewachsen, absolvierte der heute 45-Jährige zunächst eine Lehre als Raumausstatter. Doch dann kam die Sucht. „Alkohol und Cannabis bestimmten sein Leben, er verlor seine Arbeitsstelle“, schilderte Gerichtspsychiater Reinhard Haller vor Gericht. Mit dem Arbeitsplatz zerbrach auch vieles andere: Die Ehe scheiterte, 2024 folgte die Scheidung. Der Angeklagte geriet immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Ein Therapieversuch im Suchtkrankenhaus Maria Ebene blieb erfolglos. Statt eines Neuanfangs folgte der nächste Absturz: Zu Alkohol und Cannabis kam schließlich auch noch Kokain dazu. Laut Haller kann langjähriger Alkoholmissbrauch schwere Wahnvorstellungen auslösen – besonders häufig Verfolgungs- und Eifersuchtswahn.
Völlig außer Kontrolle
In jener Nacht, die später die Justiz beschäftigen sollte, befand sich der Angeklagte in einem Zustand völliger Enthemmung. Mit mehr als drei Promille Alkohol im Blut rief er die Landesleitzentrale an. Er stehe am Bahnhof in Lauterach und wolle einen Mord gestehen, erklärte er. Als die Polizeibeamten eintrafen, wiederholte er die Behauptung. Er habe einen Mann in Thüringen getötet, sagte er und fügte hinzu: Der Betroffene habe es verdient. Doch die Geschichte war frei erfunden. Der Mann war überzeugt davon, dass ein ehemaliger Arbeitskollege eine Affäre mit seiner Ex-Frau gehabt habe. Tatsächlich gab es weder eine Beziehung noch sexuellen Kontakt.
Erst Haft, dann Entzug
Der Angeklagte sei einer Eifersuchtswahnvorstellung erlegen und habe diese für Realität gehalten, erklärte Haller. Auch gegenüber den Beamten sprach er Drohungen aus. „Er wird noch heute durch mich sterben“, kündigte er an. Aufgrund seines Zustands sei er damals „höchstwahrscheinlich nicht zurechnungsfähig“ gewesen, so der Sachverständige. Für den „Mord, den es nie gab“ sowie einige weitere Delikte wurde der mehrfach Vorbestrafte schließlich zu zehn Monaten Haft verurteilt. Zwei Monate hat er bereits in Untersuchungshaft verbracht. Die restliche Strafe kann er in einer Entzugsanstalt absolvieren. „Diese Form des Entzuges hat gute Erfolge“, betonte Haller. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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