Zuerst drohte ein 17-Jähriger dem damaligen Kanzler Karl Nehammer mit der Köpfung im Namen des IS. Dafür fasste er im Oktober ein mildes Urteil aus. Jetzt sitzt er aber wieder in Haft. Der Vorwurf: Terror – schon wieder.
Am 10. Oktober meinte er noch zum Wiener Jugendrichter, er bräuchte nicht unbedingt ein Deradikalisierungsprogramm. Und beteuerte, dass die abscheulichen Drohungen gegen den damaligen Bundeskanzler Karl Nehammer nichts mit einer radikalen Einstellung zu tun hätten. „Der IS-Treueschwur wird mir zum Sieg verhelfen, Sie zu beseitigen“, schrieb der 17-Jährige auf seinem Instagram-Profil. Der tschetschenisch-stämmige Wiener drohte dem Kanzler mit dem Köpfen.
Falsche Fahndung oder doch Ideologie?
Das sei aber alles nur aus Emotionen heraus passiert. Denn im letzten August wurde nach dem Tischlerlehrling offiziell mit Bild gefahndet, er stand unter Verdacht, bei einer Schlägerei dabei gewesen zu sein – das stimmte aber nicht. Das Verfahren wurde eingestellt.
Mildes Urteil für Todesdrohung
„Ich wurde nach der Arbeit von der Polizei abgeholt und das hat so eine Wut in mir ausgelöst“, nannte er in seinem Prozess den Grund für die Morddrohung. Dafür und wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde er zu milden sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er schien nicht der typische IS-Anhänger zu sein.
Zum laufenden Ermittlungsverfahren können keine Angaben gemacht werden. Mein Mandant distanziert sich aber von extremistischem Gedankengut.

Verteidiger Lukas Hruby
Bild: Sophie Pratschner
Jetzt sitzt der 17-Jährige aber wieder in Haft – wegen Terrorvorwürfen. Denn sein Name tauchte in einem anderen Ermittlungsakt auf. Zusammen mit Gleichgesinnten soll er erst diesen Mai versucht haben, über Deutschland nach Syrien zu reisen.
Die Mediensprecherin des Wiener Landesgerichts Christina Salzborn bestätigt auf „Krone“-Anfrage: Bis ins Nachbarland schafften sie es, dann wurden sie von der deutschen Polizei abgeschoben. Chat-Nachrichten geben nun Hinweise, dass sie sich dem IS anschließen wollten.
Ende letzter Woche klickten also wieder die Handschellen für den Jugendlichen. Wegen Tatbegehungsgefahr sitzt er in U-Haft. Die Ermittlungen stehen jedoch erst ganz am Anfang.
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