Sie forderte 8000 Euro

Heftige Diskussion um Entschädigung für Lugner

Gericht
09.04.2026 05:45

Die Baumeister-Witwe wehrt sich mit Abmahnungsschreiben und Privatanklagen gegen Verunglimpfungen im Netz. Hassposter müssen tief in die Tasche greifen. Zu tief, wie einige „Krone“-Leser finden. Und auch Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache konnte sich am Mittwoch einen fünfstelligen Betrag sichern.

Es vergeht keine Woche, in der sich der Anwalt von Simone Lugner nicht in diversen Gerichtssälen mit Menschen auseinandersetzt, die seine Mandantin im Netz beleidigt oder erniedrigt haben.

Als „Erbschleicherin“ bezeichnet
Diese Woche war es etwa ein arbeitsloser Niederösterreicher, der die Witwe von Richard Lugner in einem Posting als „Erbschleicherin“ diffamiert hatte. Ihm bot die 44-Jährige mit einer Abmahnung an, eine Entschädigungssumme von 8000 Euro plus Kostenersatz für Anwaltsleistungen zu bezahlen. Weil der Mann dem nicht nachkam, klagte sie ihn an.

Der Mann muss für seine unüberlegte Entgleisung jetzt 2000 Euro berappen, entkam aber durch einen Vergleich, der im Prozess zustande kam, einer strafrechtlichen Verurteilung und einem möglichen zivilrechtlichen Verfahren.

Simone Lugner geht gegen Hassposter vor. Sie erntet dafür viel Zuspruch – aber auch Kritik.
Simone Lugner geht gegen Hassposter vor. Sie erntet dafür viel Zuspruch – aber auch Kritik.(Bild: Krone KREATIV/Martin Jöchl, screenshot)

Die Geschichte stieß bei „Krone“-Lesern auf großes Interesse, wie mehr als eintausend User-Kommentare belegen – die kontroversieller nicht sein könnten.

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Ich verurteile auch die Hass-Postings, aber die Relation sollte schon im Rahmen bleiben.

Kommentar eines Lesers

Hohe Summen für viele nicht nachvollziehbar
Während etliche Leser Simone Lugner darin bestärken, sich gegen Hassposter zu wehren, gibt es auch Kritik. Diese bezieht sich meist auf die hohen Entschädigungssummen, die sie fordert. „Ich verurteile auch die Hass-Postings, aber die Relation sollte schon im Rahmen bleiben“, merkt ein Leser an, dass etwa bei Körperverletzung weniger Schadenersatz zugesprochen wird.

Für Unverständnis sorgt auch, dass derartige Privatanklagen die Ressourcen in den Landesgerichten auffressen. „Wahnsinn, womit sich unsere Gerichte beschäftigen müssen“, schreibt ein User.

Steuerfrei und keine Meldepflicht
Spannend ist, dass die per Abmahnschreiben erwirkten Entschädigungen steuerfrei sind und nirgends gemeldet werden müssen. Wie oft sich Simone Lugner bereits erfolgreich ohne Prozess verglichen hat, wissen also nur sie selbst – und ihr Anwalt Florian Höllwarth.

Simone Lugner ist aber längst nicht die Einzige, die sich gegen Beleidigungen und falsche Behauptungen nach dem Mediengesetz wehrt. Auch der frühere Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist Stammgast in den heimischen Gerichten.

Heinz-Christian Strache mit seinem Anwalt Maximilian Donner-Reichstädter
Heinz-Christian Strache mit seinem Anwalt Maximilian Donner-Reichstädter(Bild: Gerhard Bartel)

11.500 Euro für Strache picken
Am Mittwoch bestätigte das Oberlandesgericht Wien das Urteil gegen oe24. Die Mediengruppe muss dem früheren FPÖ-Politiker wegen übler Nachrede 11.500 Euro zahlen. Sie hatte kurz vor der Wien-Wahl behauptet, dass sich Strache am Begräbnis seiner Mutter bereichert hätte, indem er Geld von Investor Danny K., das er für dieses lukriert hätte, auf Ibiza verprasste. „Stimmt natürlich nicht“, weiß Straches Anwalt Maximilian Donner-Reichstädter, der auch eine Urteilsveröffentlichung erwirkte.

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