Ein Rumäne hat in Dornbirn einen 17-jährigen Burschen mit mindestens 60 Faustschlägen und Fußtritten – teils auf den Kopf – malträtiert. Am Donnerstag musste er sich dafür am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Auslöser der Gewalttat im November des Vorjahres soll Eifersucht gewesen sein. Der 21-jährige Rumäne hatte Interesse an der Ex-Freundin des späteren Opfers gezeigt und ihr laut Anklage über Snapchat ausrichten lassen, er werde den 17-Jährigen „zusammenschlagen und umbringen“. Am 14. November trafen die beiden beim Kulturhaus Dornbirn aufeinander. Zunächst verpasste der Angeklagte seinem Opfer eine Ohrfeige und nahm ihm anschließend 300 Euro, eine Armbanduhr und Zigaretten ab.
Danach eskalierte die Situation: Der Gewalttäter drückte dem eingeschüchterten Jugendlichen eine brennende Zigarette auf die Hand und schlug anschließend massiv auf ihn ein. Mehr als 60 Faustschläge sowie zahlreiche Tritte gegen Kopf und Körper musste das Opfer über sich ergehen lassen – rund eine halbe Stunde lang! Ein Komplize filmte die Tat mit dem Handy. Als Freunde eingreifen wollten, drohte der Täter: „Wenn jemand die Polizei verständigt, wird derjenige der Nächste sein.“
Sich selbst Schnittwunden zugefügt
Trotz der massiven Gewalt erlitt der Jugendliche keine Knochenbrüche. Aus Angst wandte er sich jedoch nicht an die Polizei. Erst Wochen später entdeckte seine Mutter zufällig das Video und erstattete Anzeige. Um den Verdacht von sich zu lenken, erschien der Rumäne mit Schnittwunden und eingeschlagenem Vorderzahn zur Vernehmung und behauptete, vom eigentlichen Opfer attackiert worden zu sein. Das Video widerlegte diese Darstellung jedoch eindeutig, die Verleumdung flog auf. Vor Gericht zeigte der 21-Jährige keinerlei Reue. Dem Opfer schenkte er keinen Blick und erklärte lediglich: „Ich hatte damals getrunken. Es tut mir leid.“
Bewährungsstrafe statt Gefängnis
Richterin Sabrina Tagwercher sprach den Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung, Nötigung, gefährlicher Drohung, Raubes und Verleumdung schuldig. Aufgrund seiner bisherigen Unbescholtenheit erhielt er eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die Richterin mahnte abschließend: „Sie sind seit 2025 in Österreich und haben sich an die Gesetze zu halten. Das nächste Mal wandern Sie ins Gefängnis.“ Das Urteil ist rechtskräftig.
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