Fake-Profil angelegt

Als Liebhaber verschmäht – 25-Jähriger rächte sich

Vorarlberg
09.04.2026 06:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Eine junge Frau ließ einen Syrer abblitzen – der 25-Jährige rächte sich dann, indem er auf Instagram ein Fake-Profil mit erotischen Fotos von ihr erstellte und mit ihrem echten Account verknüpfte. Das gerichtliche Nachspiel gab es am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch.

Der angeklagte 25-jährige Mann flüchtete als Teenager nach Vorarlberg, spricht heute sehr gut Deutsch, hat einen Job und ist bestens integriert. Doch die Vorwürfe gegen ihn wiegen schwer und zeichnen ein deutlich anderes Bild des Strahlemannes. Der 25-Jährige soll eine junge Frau über soziale Netzwerke kontaktiert haben, nachdem diese freizügige, aber nicht anzügliche Bilder gepostet hatte. Ohne Umschweife fragte er sie, ob sie „immer noch keinen Sex“ wolle.

Als sie abblockte, kippte die Situation abrupt: Gemäß Anklage folgten massive Beschimpfungen – und schließlich eine gezielte Online-Racheaktion. Mit einem Fake-Profil auf Instagram stellte der Angeklagte die Frau öffentlich bloß. Ihre Bilder wurden kopiert, mit anzüglichen Texten versehen und direkt mit ihrem echten Profil verknüpft. Über mehrere Tage hinweg entstand so der Eindruck, sie suche aktiv sexuelle Kontakte. Die Betroffene schilderte ihre Lage eindringlich: „Ich habe monatelang psychisch darunter gelitten.“

Bereits eine einschlägige Vorstrafe
3500 Euro Entschädigung forderte sie – allerdings vergeblich. Das Gericht erkannte zwar die psychische Belastung an, lehnte die Forderung jedoch ab. Richter Elias Klingseis stellte klar: Der Tatbestand der „fortdauernden Belästigung im Wege der Telekommunikation“ sei erfüllt. Besonders schwer wiegt dabei eine einschlägige Vorstrafe. Die Konsequenz: 1600 Euro neue Geldstrafe, zusätzlich 2400 Euro aus einer früher bedingt nachgesehenen Strafe sowie 200 Euro Verfahrenskosten – insgesamt also 4000 Euro.

Der Angeklagte blieb bis zuletzt uneinsichtig. Erst wollte er die Frau gar nicht kennen, dann sprach er von einem einmaligen Treffen im Jahr 2016. Schließlich gab er zu, sie wegen Sex kontaktiert zu haben. Am Ende glaubte das Gericht dem Opfer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt