Nach Wirbel um Gesetz
Berlin rudert bei Reiseregel für Wehrfähige zurück
Das Gesetz über den neuen Wehrdienst in Deutschland hat für Wirbel gesorgt. Denn es ließ sich daraus herauslesen, dass wehrfähige Männer eine Genehmigung für lange Auslandsreisen brauchen. Jetzt rudert Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zurück.
Kritisiert wurde, dass sich laut dem Gesetz grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten. Es brauche derzeit keine Genehmigung, betonte Pistorius nun. Er will mit einer Verordnung Klarheit schaffen. Noch in dieser Woche werde es einen Erlass zu Ausnahme von der Genehmigungspflicht geben, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
„Keine Genehmigungspflicht in Friedenszeit“
„Mir sind unbürokratische und handhabbare Verfahren wichtig. In der aktuellen Friedenszeit wird es keine Genehmigungsverfahren geben. Wir setzen die Genehmigungspflicht aus, solange der Wehrdienst freiwillig ist“, sagte Pistorius. „Auslandsreisen müssen also auch nicht angezeigt oder angemeldet werden.“
Regelung im Ernstfall wichtig
Zugleich kündigte er an, für den Ernstfall würden entsprechende Verfahren etabliert. Er verteidigte die Reise-Regelung in Paragraf 3 des geänderten Wehrpflichtgesetzes. Sie sei nötig – „und zwar vorsorglich“.
Pistorius sagte dazu: „Wir tun alles, um einen Spannungs- oder Verteidigungsfall zu verhindern und müssen trotzdem auf einen Ernstfall vorbereitet sein. Denn wenn sich die Sicherheitslage verschlechtern sollte und ein verpflichtender Wehrdienst eingeführt werden müsste, hätten wir eine andere Ausgangslage. Dann wäre es für uns entscheidend zu wissen, wer tatsächlich verfügbar ist und wer nicht.“









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