Neues Wehrdienstgesetz
Wirbel um Reiseregel für deutsche Männer
Erneuter Wirbel um das neue deutsche Wehrdienstgesetz: Eine Regelung, die eigentlich nur für den Katastrophen- oder Kriegsfall gilt, kommt nun permanent zum Tragen. Auch wenn das Verteidigungsministerium in Berlin beschwichtigt, steigt die Sorge, dass die Bewegungsfreiheit von Männern im wehrfähigen Alter (17 bis 45 Jahre) damit eingeschränkt werden könnte.
Denn jeder Auslandsaufenthalt, der länger als drei Monate dauern soll, muss laut Gesetzestext vorab durch das Karrierecenter der Bundeswehr genehmigt werden. „Hintergrund und Leitgedanke dieser Regelung ist eine für den Bedarfsfall belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung. Wir müssen für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält“, hieß es vor wenigen Tagen seitens des Verteidigungsressorts gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Sender ARD.
„Unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte“
Diese Regelung habe es aber auch schon während des Kalten Krieges gegeben, „hatte aber praktisch keine Relevanz“. Auch jetzt unterstreicht die Bundesregierung, dass die Genehmigung als „erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist“. Dennoch hagelt es Kritik aus unterschiedlichen Richtungen. Während so mancher Verfassungsexperte von einem „unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte“ spricht, fordern die Grünen eine Klarstellung des zuständigen Ministeriums, damit die betroffenen Bürger sich auskennen und wissen, was es mit dieser neuen Regelung auf sich hat. Selbst aus der Kanzlerpartei heißt es, dass aufgrund der derzeit geltenden Freiwilligkeit eine pragmatische Lösung mit möglichst wenig Aufwand für die einzelnen Männer notwendig sei. Die AfD, die Linke und das Bündnis Sahra Wagenknecht fordern eine Überarbeitung des Gesetzes.
Das Verteidigungsministerium verspricht nun aber, dass noch diese Woche eine generelle Ausnahme von der im Gesetz festgeschriebenen Genehmigungspflicht erteilt werde. „Es muss sich vor der Abreise niemand abmelden“, stellte die Bundeswehr am Dienstag klar.
Das neue Wehrdienstgesetz, das seit 1. Jänner 2026 in Kraft ist, sieht unter anderem Folgendes vor: Alle 18-jährigen Männer und Frauen erhalten einen Fragebogen, mit dem ihre Eignung und ihre Motivation für die Bundeswehr erhoben werden. Männer müssen diesen verpflichtend ausfüllen. Sollte es dem Militär mithilfe des Fragebogens nicht gelingen, genügend Freiwillige zu gewinnen, behält sich die Regierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) die Einführung einer sogenannten Bedarfswehrpflicht vor.










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