Ein Nigerianer reiste 2022 nach Österreich ein und gab sich hier als ukrainischer Flüchtling aus. Er erhielt sogar eine „Karte als Vertriebener“. Die Ukraine machte den hiesigen Behörden klar, dass der Mann keinen Flüchtlingsstatus hat. Danach versuchte er es offiziell per Asylantrag – abgelehnt! Jetzt soll er 500 Euro Strafe zahlen.
Wie dreist manch einer versucht, unsere Asylgesetze auszutricksen, zeigt ein Fall am Landesverwaltungsgericht Salzburg: Von Frankreich kommend, reiste im März 2022 ein Nigerianer ein und ließ sich hier mit einem ukrainischen Reisedokument als Kriegsflüchtling registrieren. Das Asylamt stellte ihm eine für ein Jahr gültige „Karte für Vertriebene“ aus.
Auf Nachfrage des Amts antworteten die ukrainischen Behörden im April 2023: Der Nigerianer sei ihnen nicht bekannt, er habe auch keinen Flüchtlingsstatus. Zwei Wochen später hielten Polizisten den Mann an und stellten seinen illegalen Aufenthalt offiziell fest. Und leiteten ein entsprechendes Strafverfahren nach dem Fremdenpolizeigesetz ein.
Strafverfahren durch Asyl-Antrag gestoppt
Im Oktober 2023 wiederum stellte der Nigerianer offiziell Antrag auf Asyl. Dadurch konnte er das Verwaltungsstrafverfahren zwischenzeitlich stoppen. Denn: Wer um Asyl bittet, kann nicht wegen illegalen Aufenthalts bestraft werden, heißt es im Paragraf 120 des Fremdenpolizeigesetzes.
Im April 2024 folgte die Abweisung des Asylantrags samt Aufforderung zur Rückkehr. Dagegen legte der Nigerianer Beschwerde ein und beschäftigte damit zuerst das Bundesverwaltungsgericht und danach auch noch den Verwaltungsgerichtshof. Mitte Jänner 2026 wurde die Asyl-Bitte endgültig abgelehnt – alle Rechtswege waren damit erschöpft.
Und auch das Strafverfahren wegen des illegalen Aufenthaltes wurde wieder aufgenommen und nun auch vom Landesverwaltungsgericht nach seiner neuerlichen Beschwerde bestätigt: Der Nigerianer muss 500 Euro Strafe zahlen – wohlgemerkt die Mindeststrafe, rechtlich möglich wären bis zu 2500 Euro.
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