67 Iraner suchten an

Nahost-Krieg wirkt sich nicht auf Asylanträge aus

Österreich
22.03.2026 07:51
Porträt von krone.at
Von krone.at

Der Krieg im Nahen Osten beziehungsweise in der Golfregion hat sich bisher nicht auf Österreichs Asylanträge ausgewirkt. Im Jänner und Februar 2026 stellten insgesamt 67 Iranerinnen und Iraner Anträge. Zwei Asylsuchende in diesem Jahr kommen aus dem Libanon.

Die meisten Asylanträge in diesem Jahr kamen bisher wieder von Menschen aus Syrien (468), davon waren gleich 387 nicht originär. Gleichzeitig hat sich laut dem Innenministerium die Zahl der Heimkehrerinnen und Heimkehrer erhöht. Seit dem Sturz des Assad-Regimes seien mehr als 1000 Menschen freiwillig zurückgekehrt. Zum Vergleich: 2023 und 2024 verließen lediglich 200 Syrerinnen und Syrer Österreich in Richtung Herkunftsland.

Die Chance für sie, hierzulande Asyl zu erhalten, hat sich inzwischen auch deutlich reduziert. Die Anerkennungsquote lag heuer bei 25 Prozent. Menschen aus Afghanistan erhielten wiederum zu 68 Prozent Asyl, Iranerinnen und Iraner zu 56. Auch Menschen aus Somalia und dem Irak hatten höhere Erfolgschancen. Insgesamt wurden in diesem Jahr bisher 916 Anträge positiv entschieden, 928 Mal wurde subsidiärer Schutz zuerkannt. Das bedeutet, dass der Asylantrag mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber das Leben oder die Gesundheit der Person im Herkunftsland bedroht werden. Das ist zum Beispiel bei Flüchtlingen aus der Ukraine der Fall.

Rückgang von 41 Prozent
Im Februar wurden laut dem Innenministerium 850 Ansuchen eingebracht, das entspricht einem Minus von 41 Prozent im Vergleich zum Februar 2025. Viele Asylsuchende sind nicht neu eingereist, einige Anträge betreffen nachgeborene Kinder von Migrantinnen und Migranten, die sich bereits in Österreich aufgehalten haben. Die Gesamtzahl im Februar entspreche dem niedrigsten Wert seit mehr als zehn Jahren, teilte das Innenministerium aus Wien mit.

In der Grundversorgung würden derzeit 8600 Menschen betreut werden. Anfang 2025 waren es noch mehr als 52.800 Personen. Die Grundversorgung richtet sich an Menschen, die um Asyl ansuchen, und soll die notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens decken, zum Beispiel eine Unterkunft. Anspruchsberechtigt ist, wer den Lebensunterhalt für sich und seine Angehörigen im Haushalt nicht oder nicht ausreichend bestreiten kann, und wer diesen auch nicht von anderen Personen oder Einrichtungen erhält.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt