Ein damals 16-Jähriger aus Pasching (OÖ) hatte am 15. Juni seine Mutter und seine Schwester erst mit einem Stanley-Messer, dann mit einem Fleischmesser attackiert und teils schwer verletzt. Eine Einweisung wurde beantragt, da der Jugendliche laut Gutachten an schwerer Schizophrenie leidet. Am Mittwoch wurde vertagt, am 12. Juni geht es weiter.
Versuchter Mord in zwei Fällen – so lautet die Anklage, wegen der sich ein erst 17-jähriger Paschinger am Mittwoch am Landesgericht Linz erstmals verantworten musste. Am 15. Juni des Vorjahres hatte er eine Streit mit seinem Vater, der ihm ein Ultimatum stellte – wenn er seine Medikamente nicht nehme, müsse er in ein Heim. Der damals 16-Jährige leidet nämlich an Schizophrenie.
Zweites Messer geholt
In diesem Zustand hatte der Schüler zuerst mit einem Stanley-Messer aus seinem Werkkoffer im Wohnzimmer des Einfamilienhauses mehrmals auf seine Mutter eingestochen. Die 13-jährige kleine Schwester ging dazwischen, erlitt leichte Verletzungen. Gemeinsam rangen sie dem Jugendlichen das Messer ab, doch die Ruhe währte nur kurz: Der holte sich nämlich aus der Küche ein Fleischmesser und attackierte die Mutter erneut, wobei er ihr mit mehreren Stichen schwere Verletzungen zufügte, bevor sie sich zu den Nachbarn retten konnte.
Zahlreiche große Narben
Es sei nur einem glücklichen Zufall zu verdanken, dass die Mutter die Tat überlebt hatte, so die Anklägerin. Aufgrund der zahlreichen, wuchtigen Stiche in sensible Regionen, die bei der Mutter deutlich sichtbare, wulstige Narben im Gesicht und am Oberkörper hinterließen, ortet die Staatsanwaltschaft eine klare Tötungsabsicht. Weil von dem 17-Jährigen weiterhin große Gefahr ausgehe, er aber aufgrund seiner Erkrankung nicht strafrechtlich verurteilt werden kann, beantragte die Behörde seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Aus Angst eingesperrt
Schon vor der Tat hatte der Jugendliche sich geweigert, seine Medikamente zu nehmen, gezündelt, Sachen zerstört, Mistkübel herumgekickt und sich geweigert, zu duschen. Als der Psychiater den Eltern mitteilte, dass von ihrem Sohn eine Gefahr ausgehe, hatten sie und die Tochter sich jede Nacht in ihren Schlafzimmern eingeschlossen.
Keine Einsicht
Die Verteidigerin hingegen nahm die Eltern in die Pflicht und behauptete, diese hätten sich nicht ausreichend um seine Behandlung gekümmert. Von Tötungsabsicht könne keine Rede sein, höchstens Körperverletzung. Indessen soll der 17-Jährige bis heute keine Einsicht gezeigt haben, dass er Medikamente einnehmen sollte, obwohl er angab, seine Krankheit nun einzusehen. Die Gesamtsituation und das Ultimatum des Vaters hätten ihn überfordert, weil er den Ärzten nicht vertraut hätte. An die Tat selbst habe er nur vage Erinnerungen, meinte aber, seine Mutter nicht töten haben zu wollen.
Vertagt
Mangels Zeugen wurde die Verhandlung in Linz zu Mittag beendet. Weiter geht‘s am 12. Juni. Dann soll auch Gerichtsgutachterin Adelheid Kastner ihr psychologisches Gutachten zum Geisteszustand des jungen Mannes vortragen.
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