Das Land Niederösterreich löst den Konsultationsmechanismus aus und fordert von SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer die „faire Verteilung“ von Flüchtlingen auf alle Bundesländer. Hintergrund ist ein neues EU-Gesetz, durch dessen Folgen die ÖVP im schwarzen Kernland massive Mehrbelastungen fürchtet.
Wenn es zwischen dem Bund und den Ländern etwas zu klären gibt, dann kann dafür die Landeshauptleute-Konferenz als Plattform dienen. Andere Male laden Ländervertreter Minister zu sich ins Büro. In nur ganz wenigen, dringenden Fällen lösen die Länder indes den sogenannten Konsultationsmechanismus aus.
Neues Gesetz, neue Probleme
So geschehen ist das – wie berichtet – jüngst erst im Februar, als der Wiener SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig an ÖVP-Innenminister Gerhard Karner schrieb, um eine „tragfähige Lösung“ im Finanzstreit um den Familiennachzug zu finden. Mittlerweile ist aber schon wieder etwas passiert: Diesmal ist es das Land Niederösterreich, das die SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer konsultiert. Thema der ernsten Eilpost ist das „Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz“.
Dieses ist nötig, um eine EU-Richtlinie hinsichtlich der rechtlichen Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen umzusetzen. Brüssel verlangt jedoch nicht die gesamte Obsorgepflicht, es droht damit die Übererfüllung einer EU-Vorgabe mit einem Gesetz, das Pflichten vom Bund in Richtung Länder verschiebt.
Bisher hat die Kinder- und Jugendhilfe in den Ländern die Obsorge nur übernommen, wenn sie eine Maßnahme aufgrund einer Kindeswohlgefährdung setzen musste. Das neue Gesetz würde die Pflicht auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gelten lassen – und zwar ab dem ersten Moment, in dem das Kind das Bundesland betritt. Das Land und die ÖVP fürchten Mehrkosten.
Die „Last“ wäre beim Land
„Der vorliegende Gesetzesentwurf von SPÖ-Justizministerin Sporrer sieht vor, dass in Zukunft die Länder ab dem ersten Tag die Obsorge von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen übernehmen müssen. Den Hauptteil der Last würde uns als Land Niederösterreich treffen, da wir aufgrund der Ostgrenze, dem Flughafen Schwechat und dem Erstaufnahmezentrum Traiskirchen einen besonders hohen Druck bei der Aufnahme von Flüchtlingen spüren. Wir lehnen den Versuch der Ministerin für Attraktivierung für Flüchtlinge entschieden ab“, kritisiert ÖVP-Klubobmann Kurt Hackl.
Im Justizministerium hält man hier dagegen: „Der vorgelegte Entwurf zur künftigen Gestaltung der Obsorge für unbegleitete Minderjährige ist ein integraler Bestandteil des Gesetzespakets zur nationalen Anpassung an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS), das in enger Abstimmung mit den beiden Koalitionspartnern ÖVP und NEOS erarbeitet und beschlossen wurde. Die Bundesländer waren von Beginn in die Erarbeitung eingebunden, beispielsweise im Rahmen von Arbeitsgruppensitzungen im BMJ. Auch vor Erstellung des jetzigen Entwurfs wurden alle Bundesländer über die Umsetzungsverpflichtung aufgrund des Inkrafttretens der Neufassung der so genannten „Aufnahme-Richtlinie“ informiert und hatten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.“
„Kein Mehraufwand“ und Ländersache
Zudem sei mit Blick auf die Kinder- und Jugendhilfe mit keinem Mehraufwand, sondern eher mit gewissen Entlastungen für die Bundesländer zu rechnen, da die Kinder- und Jugendhilfeträger keinen Antrag mehr bei Gericht stellen müssen, um die Obsorge übertragen zu erhalten - wodurch auch die Mitwirkung und die ansonsten verpflichtende Teilnahme an mündlichen Verhandlungen bei Gericht obsolet werden würde. Und die „von einzelnen Bundesländern monierte“ „faire“ Aufteilung der zu betreuenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sei im Verhältnis der Bundesländer zueinander zu klären.
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