Streit auf Parkplatz

Kind überfahren: 18-Jähriger wegen Mord verurteilt

Ausland
18.05.2026 11:31
Porträt von krone.at
Von krone.at

In Deutschland ist ein 18-Jähriger wegen Mordes verurteilt worden, der einen Buben (12) mit seinem Auto überfahren hatte. Laut der Staatsanwaltschaft hatte der junge Fahrer den Buben gezielt angefahren und anschließend mehr als 20 Meter mitgeschleift.

Dabei soll ein Streit zwischen dem Zwölfjährigen und einem Freund des Angeklagten eine Rolle gespielt haben. Laut einem „Bild“-Bericht waren der damals 17-Jährige und sein jugendlicher Begleiter auf einem Parkplatz in Niedernhall (Baden-Württemberg) mit zwei Kindern in Streit geraten.

Als sich die beiden Buben auf einem Fahrrad und einem Tretroller von der Örtlichkeit entfernten, hätten sich die Jugendlichen in den Audi des Älteren gesetzt, die Kinder verfolgt und den Zwölfjährigen auf seinem Fahrrad angefahren, sagte die Polizei damals. Das Kind sei daraufhin schwer gestürzt und noch am Unfallort gestorben. Der Fall am 11. September 2025 hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst (siehe Video oben).

Vor Gericht sagte die Staatsanwältin jetzt, dass es zu „wechselseitigen Beleidigungen“ gekommen sei. Der angefahrene Bub habe den gehbehinderten Freund des Angeklagten beschimpft und gedroht, das Auto zu zerkratzen. Die Anklage warf dem 18-Jährigen vor, aus Wut und Rache gehandelt zu haben, was ein Mordmerkmal ist. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft noch wegen Totschlags ermittelt.

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Ich spürte nur einen Schlag, als wäre ich gegen einen Bordstein gefahren.

Angeklagter vor Gericht

Laut der Verteidigung wollte der Jugendliche damals nur den Parkplatz verlassen (Archivbild).
Laut der Verteidigung wollte der Jugendliche damals nur den Parkplatz verlassen (Archivbild).(Bild: glomex)

Verteidigung sprach von „Fahrfehler“
Die Verteidigung sagte, dass der Angeklagte nur den Parkplatz verlassen wollte. Ihm sei ein Fahrfehler unterlaufen, da er noch wenig Erfahrung mit seinem neuen Auto gehabt habe. Er habe die Buben nicht gesehen, ließ der 18-Jährige über seinen Anwalt ausrichten. „Ich spürte nur einen Schlag, als wäre ich gegen einen Bordstein gefahren.“ Die Verteidigung forderte lediglich Auflagen nach dem Jugendstrafrecht. Die Staatsanwaltschaft sah das anders und wollte neun Jahre Haft.

Das Gericht in Heilbronn verhängte schließlich eine Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten Haft. Zudem wurde dem Angeklagten der Führerschein entzogen. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.

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