


Nach dem Brand des Innsbrucker Traditionsgasthauses „Stieglbräu“ im Juni vergangenen Jahres mussten sich der 37-jährige Pächter des Lokals sowie sein „Helfer“ am Montag am Landesgericht Innsbruck verantworten. Beide Angeklagten bekannten sich bereits zu Prozessbeginn schuldig. Am frühen Nachmittag fielen dann die Urteile: 3,5 Jahre Haft, nicht rechtskräftig!
Dem erstangeklagten „Helfer“ wurde das Verbrechen der Brandstiftung zur Last gelegt, dem zweitangeklagten Pächter die Anstiftung zu ebenjener sowie das Vergehen des schweren Betrugs.
„Aus Solidarität zur Tat hinreißen lassen“
Er sei „wegen etwas sehr Schrecklichem hier“, sagte der Erstangeklagte bei seiner Einvernahme sichtlich emotional bewegt. Etwas anders „als sich absolut schuldig zu bekennen“, sei somit für ihn nicht denkbar, fügte der 44-jährige Bulgare hinzu.
Er habe damals unter anderem „finanzielle Probleme“ gehabt und sich „aus Solidarität mit seinem langjährigen Freund“ zur Tat hinreißen lassen. Dieser habe ihm dafür 5000 Euro übergeben, um die Tat mit einer weiteren Person auszuführen, gab er vor der Richterin und den Schöffen zu Protokoll.
„Wollte es nicht wahrhaben“
Der Zweitangeklagte wiederum führte an, dass ihn die drohende Zwangsräumung des Lokals seitens des Verpächters, seine Kokainsucht sowie finanzielle Nöte dazu getrieben hätten, die Brandstiftung zu beauftragen. „Es waren emotionale Momente und ich wollte es nicht wahrhaben, dass ich aus dem Lokal raus muss“, meinte der ehemalige Gastronom, der wie der Erstangeklagte aktuell in Untersuchungshaft sitzt und ebenfalls aus Bulgarien stammt. Der Pächter hatte die Tat im Vorfeld des Prozesses noch vehement bestritten – im Gegensatz zu seinem Landsmann.
Es waren emotionale Momente und ich wollte es nicht wahrhaben, dass ich aus dem Lokal raus muss.
Der angeklagte Pächter
Drogensucht und diese Emotionen hätten jedenfalls im Juni dazu geführt, dass es schließlich „einfach passiert ist“. Er habe jedoch nicht gewollt, „dass jemand dabei zu Schaden kommt“, auch sei kein Betrug seinerseits intendiert gewesen. „Das war schlicht eine Fehlentscheidung“, meinte der 37-Jährige und räumte zugleich ein, seine Versicherung nach dem Brand mit einer Schadenssumme von 190.000 Euro behelligt zu haben. Beiden Angeklagten drohten bis zu zehn Jahre Haft.
Dreieinhalb Jahre unbedingte Haft
Am frühen Nachmittag fiel bereits das Urteil. Beide Angeklagten wurden zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger der beiden Männer verzichteten auf Rechtsmittel, die Staatsanwältin gab hingegen keine Erklärung ab.
Zuvor begründete die Richterin das Urteil, das sie nach rund 30-minütiger Beratung mit den Schöffen gefällt hatte. „Beide Angeklagten waren zwar reumütig geständig, man darf aber nicht aus den Augen verlieren, dass der Brand auch Bewohner im Haus gefährdet hat“, sagte die Richterin. Nur durch das Einschreiten der Feuerwehr „ist ein noch größerer Schaden verhindert worden“, betonte sie. Insgesamt sei ein Urteil „im unteren Drittel“ des Strafmaßes von zehn Jahren „schuld- und tatangemessen“.



Bekanntes Gasthaus mit viel Prominenz
Der Brand war damals mitten in der Nacht ausgebrochen, gewaltige Flammen schlugen in den Gastgarten im Innenhof. Acht Bewohner wurden aus den darüberliegenden Wohnungen evakuiert. Fünf von ihnen, darunter zwei Kinder, wurden mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung in die Klinik eingeliefert.
Das Gasthaus „Stieglbräu“ unweit des Landhauses wurde über die Jahrzehnte auch ein beliebter Treffpunkt der Prominenz, vor allem aus dem politischen Bereich. Tirols legendärer, verstorbener Langzeitlandeshauptmann Eduard Wallnöfer (ÖVP) war etwa regelmäßig zu Gast. Auch Fußball-Trainer-Ikone Ernst Happel verkehrte dort während seiner Tiroler Zeit Ende der 1980er und Anfang der 1990er-Jahre gerne.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.