Mitfahrerin getötet

Urteil als „Signal“: Haft für junge Alkoraserin!

Kärnten
27.03.2026 12:46

Dieser Prozess ist ein furchtbares Beispiel dafür, wie eine falsche Entscheidung nicht nur ein Leben verändern, sondern auch auslöschen kann. Eine junge Kärntnerin hielt sich nach einer Halloween-Party noch für fahrtüchtig – und drei Freundinnen stiegen bedenkenlos zu ihr ins Auto. Nach wenigen Kilometern krachte es.

Die 25-jährige Angeklagte hat den Führerschein erst spät gemacht und besaß ihn vor dem tragischen Unfall kaum ein Jahr. „Als Probeführerscheinbesitzerin hätten Sie 0,0 haben müssen“, rügt Richterin Claudia Bandion-Ortner die junge Frau auch gleich.

Diese sitzt mit gesenktem Kopf vor ihr, spricht immer nur mit ganz leiser Stimme. „Es tut mir von Herzen leid“, versichert sie mehrmals. „Aber ich kann nichts mehr ungeschehen machen.“ Man sei zu einer Halloween-Party von Klagenfurt nach Velden gefahren, die Freundinnen hätten schon „vorgeglüht“, sie selbst habe als Fahrerin gar keinen Alkohol konsumieren wollen. Tat es dann aber doch.

Die Unfallstelle in Bad Saag
Die Unfallstelle in Bad Saag(Bild: Jennifer Kapellari)

„Wir haben eine Flasche Wodka bestellt“, erinnert sich eine Zeugin. Die Angeklagte erinnert sich zumindest an zwei Gläser – bei 1,4 Promille geht sich das aber nicht aus. Ihre Freundinnen wollen nichts davon bemerkt haben, dass sie getrunken hatte. Obwohl man die ganze Nacht bis zur Sperrstunde miteinander gefeiert hatte.

Nicht nur blau, sondern auch zu schnell
In den Morgenstunden ging es dann am Wörthersee entlang wieder retour nach Klagenfurt. Mit weit überhöhter Geschwindigkeit: Statt 50 km/h hatte die unerfahrene Lenkerin 105 Stundenkilometer drauf. Bei der Unterführung von Bad Saag passierte es dann: „Ich habe mich umgedreht, bin mit den Reifen auf den Randstein gekommen, der ist geplatzt und dann war da schon die Mauer.“

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Der Wagen ließ sich nicht mehr lenken, ich konnte nicht bremsen, dann war da die Mauer. Ich dachte, ich werde sterben.

Unfalllenkerin (25) hatte fast 1,4 Promille im Blut und 105 km/h in der 50-erZone drauf.

Die Sekunden danach liefen wie in Zeitlupe ab: „Ich dachte, ich werde sterben. Zwei Autos sind einfach bei uns vorbeigefahren. Ich wusste, ich muss aus dem Wagen, damit endlich jemand stehen bleibt.“ Die 25-Jährige schleppte sich mit schweren Verletzungen neben das Wrack, brach zusammen – dann kamen Ersthelfer, die Rettungskette lief an.

Zwei Beifahrerinnen konnten mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht werden. Für eine 18-Jährige am Rücksitz war es aber zu spät: Sie war laut Gerichtsmedizinerin falsch angegurtet und erlitt einen „Seatbelt-Bruch“, bei dem Passagiere an einem spinalen Schock sterben.

Welche Strafe ist für die Lenkerin passend? Auf grob fahrlässige Tötung stehen bis zu drei Jahre Haft. „Die schlimmste Strafe durchlebt sie aber schon jeden Tag“, meint Verteidiger Gregor Sandner. Sie wurde nicht nur selbst schwer verletzt, sondern erlitt auch eine posttraumatische Belastungsstörung, weil sie mit den Folgen des Unfalls nicht zu Rande kommt.

Die sind aber noch lange nicht vorbei: Zehn Monate Haft verhängt Bandion-Ortner, auch als „Signal“ an eine Gesellschaft, in der immer noch viel zu locker mit Alkohol am Steuer umgegangen wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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