Begutachtung naht

Justizreform wohl nach Ostern und mit Schwächen

Innenpolitik
22.03.2026 20:52

Die Bundesregierung will die Macht in der Justiz in einer unabhängigen Anklagebehörde zentralisieren – in Italien will man nach Korruptionsproblemen genau das Gegenteil tun. Am Sonntag startete dort dazu eine zweitägige Volksbefragung. 

In Italien wird derzeit darüber diskutiert, den obersten Justizrat zu entflechten. Auch in Österreich steht eine Justizreform an: Bei den Verhandlungen zur angekündigten Bundesstaatsanwaltschaft gibt es Fortschritte. Geplant ist ja die Einführung einer weisungsfreien, obersten Anklagebehörde, bestehend aus drei Personen. In den Verhandlungen hat sich die Koalition vergangene Woche auf die wesentlichen Punkte geeinigt.

Dem Vernehmen nach soll ein erster Gesetzesentwurf kurz nach Ostern in Begutachtung geschickt werden. Ob dieser Zeitplan hält, hängt aber davon ab, wann sich die Parteichefs zu einem letzten Termin treffen – denn die künftige Justizspitze Österreichs ist zur Chefsache erklärt worden. Bundeskanzler Christian Stocker (selbst ja Jurist) soll es besonders wichtig sein, das letzte grüne Licht zu geben.

Drei Personen sollen Minister ablösen
Erste Details sind bereits durchgesickert: Die Neos dürften sich in der Frage durchgesetzt haben, wer Bundesstaatsanwalt werden kann. Das sollen nämlich nur Richter oder Staatsanwälte sein, keine Anwälte oder etwa Jus-Professoren an Universitäten. Und auch wie das Parlament eingebunden werden soll, dürfte fixiert worden sein. Die Bestellung soll so ablaufen: Die unabhängigen Kommissionsmitglieder dürfen jeweils zwei Namen vorschlagen, die dem Hauptausschuss des Parlaments vorgelegt werden. Der Nationalrat soll sich dann auf drei Personen einigen, die künftig den Justizminister als Spitze der Justiz ablösen sollen.

Wie die „Krone“ erfuhr, soll das Bestellungsverfahren an das Auswahlverfahren für die Verfassungsrichter angelehnt sein. Dort schlägt die Bundesregierung, Nationalrat und Bundesrat die Mitglieder vor, bevor sie der Bundespräsident ernennt. Kontrolliert werden soll die Bundesstaatsanwaltschaft ebenfalls durch das Parlament – während Gerichte zwingend unabhängig sein müssen, weil sie Recht sprechen, nimmt die Staatsanwaltschaft eine andere Rolle ein. Sie soll im Namen des Staates handeln und die Gesetze, die ja auch im Nationalrat beschlossen werden, exekutieren. Als Anklagebehörde ist sie Teil staatlichen Handelns, daher steht sie bislang unter politischer Verantwortung.

Das Weisungsrecht des Justizministers stellt dabei grundsätzlich keinen Freibrief für politische Eingriffe dar, immerhin müssen sich Politiker öffentlich erklären, bei Fehlverhalten auch die Konsequenzen tragen. Das wäre bei einer weisungsfreien Justizspitze, die zudem schwierig abzusetzen sein wird, anders. Sie könnte sich verselbstständigen.

Kritik an „italienischen Verhältnissen“
Immer wieder wurden dazu die „italienischen Verhältnisse“ genannt – dort wurde am Sonntag über eine Justizreform abgestimmt. Aus dem verfassungsrechtlich verankerten Selbstverwaltungsgremium – dem obersten Justizrat – sollen drei neue Gremien (aufgeteilt in Richter und Staatsanwälte) werden, weil unser Nachbarland immer wieder aufgrund der zentralisierten Entscheidungsmacht Probleme mit Korruption in der Justiz hatte.

Im Justizrat wird über Karrieren, Versetzungen, aber auch Disziplinarmaßnahmen von Richtern und Staatsanwälten entschieden. Denn Ankläger wie Richter teilen sich die beruflichen Laufbahnen. Der eine schlägt den anderen zur Beförderung oder Versetzung vor. Dadurch seien die Abhängigkeiten zu groß – das will man nun ändern.

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