Kompromisse in Sicht?

Machtkampf um neue Bundesstaatsanwaltschaft

Innenpolitik
20.02.2026 19:15

Die geplante Bundesstaatsanwaltschaft gilt als größte Justizreform seit zwei Jahrzehnten. Doch bevor die unabhängige Anklagebehörde Realität werden kann, sorgen die Details in der Koalition für Diskussionen. Nach sechs Verhandlungsrunden zeichnet sich nun ein Kompromiss ab.

Eine unabhängige und weisungsfreie oberste Anklagebehörde der Justiz, geleitet von einer kollegialen Dreierspitze, die unter einer parlamentarischen Kontrolle liegt – so viel war bisher über die angekündigte Bundesstaatsanwaltschaft bekannt. Vor zwei Wochen legte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) dann nach und wollte in den „kommenden Wochen“ erste Konzepte vorlegen, die bereits mit den Koalitionspartnern abgestimmt sein sollten. Die Verhandlungen dazu gestalteten sich allerdings schwierig – bis Donnerstagabend.

Schon wieder: ÖVP und NEOS uneinig
Besonders heikel waren die Diskussionen in der Koalition rund um die Fragen, wer überhaupt zu einem der drei Bundesstaatsanwälte bestellt werden kann. Können das nur Richter werden, Staatsanwälte, oder doch auch Anwälte oder Jus-Professoren? Da waren sich besonders – und einmal mehr – NEOS und ÖVP uneinig. Besonders brisant ist natürlich die Frage, wie die Besetzungskommission selbst besetzt wird.

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Die derzeit laufenden, konstruktiven Verhandlungen werden mit Nachdruck fortgeführt, um eine möglichst rasche Umsetzung auf höchstem Niveau zu gewährleisten.

Anna Sporrer, SPÖ-Justizministerin

Und es stellte sich auch die Frage, wie das Parlament eingebunden werden kann. Wie sieht die parlamentarische Kontrolle der künftigen Bundesstaatsanwaltschaft aus? „Es ist sicherzustellen, dass das Parlament in die Bestellung eingebunden ist und umfangreiche Kontrollrechte hat. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte es eine Änderung eines Bauprinzips der Bundesverfassung sein; dann müsste zwingend eine Volksabstimmung abgehalten werden“, erklärt dazu ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger.

Sporrer betont dazu: „Hinsichtlich der parlamentarischen Kontrolle besteht Konsens über deren grundsätzliche Bedeutung; deren konkrete Ausgestaltung muss jedoch sicherstellen, dass jede politische Einflussnahme auf laufende Ermittlungen ausgeschlossen ist.“ 

Die Kanzlerpartei hatte sich bereits in der Koalition mit den Grünen massiv gegen eine Umsetzung gewehrt, auch wenn man sich im Regierungsprogramm darauf geeinigt hatte. Und auch diesmal zierte sich die Volkspartei am meisten, stand lange in diesem Thema auf der Bremse. Wie die „Krone“ erfuhr, kam es am Donnerstag bei der sechsten Verhandlungsrunde, an der Bundeskanzler Christian Stocker selbst teilgenommen haben soll, aber zu ersten Fortschritten.

Laut Justizministerin Sporrer bestehe in zentralen Kernbereichen zwar schon Einigkeit, „spezifische Details sind derzeit noch Gegenstand laufender Abstimmungen“, heißt es auf „Krone“-Anfrage.

Parlamentsbeschluss für Juni vorgesehen
Geplant ist nun, dass ein erster Entwurf im März in Begutachtung geht, im Juni soll dann auch das Parlament zustimmen – dafür braucht es allerdings eine Zweidrittelmehrheit. Mit einer Zustimmung der FPÖ darf nicht gerechnet werden, dort ist man sehr besorgt über eine mögliche politische Einflussnahme auf die Besetzungskommission.

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