„Schwächung droht“

Bundesstaatsanwaltschaft: OLG-Chefs üben Kritik

Innenpolitik
17.03.2026 10:42

Die Präsidenten der Oberlandesgerichte Wien, Graz, Linz und Innsbruck haben heftige Kritik an dem geplanten Modus zur Bestellung der Bundesstaatsanwälte geübt. Denn eine Wahl durch den Nationalrat würde eine „Entpolitisierung“ in weite Ferne rücken.  

Die Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft – einer unabhängigen und weisungsfreie obersten Anklagebehörde der Republik – wäre die größte Justizreform seit Jahrzehnten. Doch während man sich in der Politik eine parlamentarische Kontrolle inklusive Wahl durch den Nationalrat wünscht, sieht die Justiz just darin eine drohende „Schwächung des Rechtsstaates“. 

„Nur Richter und Staatsanwälte geeignet“
„Eine Wahl der Bundesstaatsanwälte durch den Nationalrat wäre ein Schritt in Richtung Politisierung der Staatsanwaltschaften. Das angestrebte Ziel einer Entpolitisierung und einer Vermeidung der ,Anscheinsproblematik‘ einer politischen Einflussnahme auf Strafverfahren rückt damit in die Ferne“, teilten die Präsidentin und die Präsidenten der Oberlandesgerichte Wien, Graz, Linz und Innsbruck mit. 

Die Bundesstaatsanwälte sollen künftig die Funktion der Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften ausüben. Die OLG-Vorsitzenden sprechen sich daher dafür aus, die Bestellvorgänge in die Hände von Personalsenaten zu legen: „Wie bei anderen Staatsanwaltschaften auch können für diese verantwortungsvolle Tätigkeit nur erfahrene Richter und Staatsanwälte des Aktivstands in Betracht kommen.“ 

„Bestellung frei von politischer Einflussnahme“
Die Bestellung müsse frei von politischer Einflussnahme und rein nach objektiven, fachlichen Kriterien erfolgen, führen die Juristen weiter aus: „In einer Zeit, in der Rechtsstaat und Demokratie in vielen Staaten massiv unter Druck geraten, ist jede Weiterentwicklung der rechtsstaatlichen Institutionen zu begrüßen. Eine Reform, die nicht zur Stärkung der Resilienz des Rechtsstaats beiträgt, sondern in Wahrheit einen Rückschritt darstellt, ist jedoch mit Nachdruck abzulehnen.“

Etwas anders sieht dies NEOS-Justizsprecherin Sophie Wotschke, die am Dienstag auf die Erklärung der OLG-Präsidenten reagierte: „Nach dem Status Quo steht eine politische Ministerin den Staatsanwaltschaften vor. Die größte Schwächung des Rechtsstaates wäre, das nicht zu ändern.“ Ihre Partei trete „für klare Ernennungsvoraussetzungen ein, ein unabhängiges Auswahlverfahren und eine transparente Einbindung des Parlaments, aber ohne jegliche parteipolitische Einflussnahme“.

Bisher sind die Oberstaatsanwaltschaften den Staatsanwaltschaften übergeordnet und können Weisungen erteilen. Bei Strafsachen von überregionaler Bedeutung muss die Oberstaatsanwaltschaft wiederum an den Justizminister oder die Justizministerin Bericht erstatten, der bzw. die als letzte Instanz Weisungen erteilen kann. Dieses System der Weisungsspitze soll eben nun geändert werden.

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hatte Anfang Februar angekündigt, bald einen regierungsintern abgestimmten Entwurf zur Bundesstaatsanwaltschaft vorzulegen. Die konkrete Einbindung des Parlaments sei noch in Verhandlung. Zur Umsetzung braucht die Regierung auch die Zustimmung von FPÖ oder Grünen, die Freiheitlichen zeigten sich zuletzt äußerst skeptisch.

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