Neues Gesetz

Befreiung von Russen aus Haft im Ausland erlaubt

Außenpolitik
20.03.2026 15:29
Porträt von krone.at
Von krone.at

Russland weitet den „Schutz“ eigener Bürger im Ausland aus. Eine Gesetzesänderung sieht vor, dass im Ausland inhaftierte Russen im äußersten Fall von den russischen Streitkräften befreit werden können.

Es gehe um eine „Stärkung des Schutzes der Rechte unserer Bürger vor Handlungen unfreundlicher Staaten“, erklärte Parlamentschef Wjatscheslaw Wolodin am Freitag anlässlich des Votums in der Staatsduma. Die Annahme der von der Regierung bereits gebilligten Gesetzesänderung gilt als Formalie.

„Westliches Rechtssystem hat sich endgültig diskreditiert“
Das Rechtssystem im Westen habe sich selbst endgültig diskreditiert, erklärte Wolodin, der ein enger Vertrauter von Kreml-Chef Wladimir Putins ist. Der Langzeitmachthaber selbst ist wegen des Vorwurfs der Kriegsverbrechen in der Ukraine vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag zur Fahndung ausgeschrieben. Sollten Putin oder andere Bürger des Landes aus Sicht des Moskauer Machtapparats zu Unrecht verurteilt und inhaftiert werden, soll künftig ein Armeeeinsatz zu ihrer Befreiung möglich sein.

„Schutz“ von Russen auch Argument für Ukraine-Krieg
Schon bisher erlaubt Moskaus Militärdoktrin den Einsatz der Streitkräfte zum dort so bezeichneten Schutz eigener Bürger im Ausland – wie etwa bei dem von Putin 2022 befohlenen Angriffskrieg gegen die Ukraine, wo im Osten des Landes viele Bewohner russische Pässe erhalten hatten. Nun soll der „Schutz“ auch für jene gelten, die aufgrund von Entscheidungen ausländischer Gerichte oder internationaler Justizbehörden ohne Beteiligung Russlands festgenommen, verhaftet oder anderweitig verfolgt werden. In der Konfrontation mit dem Westen hatte Putin auch ein Gesetz unterzeichnet, nach dem Urteile ausländischer Gerichte nicht anerkannt oder nicht umgesetzt werden, wenn diese den Interessen Russlands widersprechen. 

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