Der Salzburger Fußballverband hat am Dienstag eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Der Bischofshofen Sportklub 1933 bekommt keine Zulassung für die Saison 2026/27 für die dritte Leistungsstufe. Auch eine geplante Spielgemeinschaft steht nun auf der Kippe.
Die Würfel sind gefallen! Der Bischofshofen Sportklub 1933 ist für die kommende Saison in der Regionalliga Nord nicht spielberechtigt. Das hat der Salzburger Fußballverband (SFV) in einer Sitzung so entschieden. Ausschlaggebend waren dafür die beiden Spielstätten, die der BSK in der vergangenen Woche eingereicht hatte. Neben dem Bischofshofener Fußballplatz, auf dem – wie mehrfach berichtet – mit 1. Juli der Skiclub Bischofshofen einzieht, gab der Westligist auch das Sportzentrum Nord als Spielstätte an.
Stadt gab offizielle Stellungnahme an Verband ab
Im mehr als 50 Kilometer von der Heimat entfernten Sportzentrum Nord sah der BSK vergangene Woche noch eine fixe Spielstätte. Wie bereits am Freitag klar wurde, ist Drittliga-Fußball dort weder möglich noch denkbar. Am Dienstag landete im Postfach des SFV auch noch eine offizielle Stellungnahme aus dem Ressort des zuständigen Stadtpolitikers Florian Kreibich (ÖVP).
In dieser wurde klargestellt, dass im SZ Nord nur Fußball auf Niveau der 2. Klasse gespielt werden kann. Also auf dem Niveau, auf dem aktuell Fortuna Salzburg spielt. Mit dem noch jungen Verein plante der BSK eine Spielgemeinschaft. Was aus diesem Plan jetzt wird, ist noch unklar.
Dritter Aufsteiger aus der Salzburger Liga
Mit der Drittliga-Absage hat der SFV jetzt Klarheit geschaffen. Auch für die Salzburger Liga, in der jetzt auch der dritte Platz zum Aufstieg in die Regionalliga Nord berechtigt. Diesen Rang nimmt aktuell der SV Bürmoos ein, der in der Vergangenheit bereits signalisiert hatte, den Sprung in die dritte Liga wagen zu wollen.
Die Tür für den BSK im Salzburger Fußballverband ist aber noch nicht endgültig zu. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass der Fußballverein in der kommenden Saison in der Salzburger Liga spielt. Die Anmeldefrist hierfür endet am 31. Mai. Nötig ist dafür selbstverständlich auch ein geeigneter Fußballplatz.
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