„Untragbarer Zustand“

Hauttumor: ÖGK zahlt in Wien, aber nicht in Graz

Steiermark
17.03.2026 07:00

Michael R. ließ sich in Graz einen Hauttumor entfernen und bekam schmerzhaft zu spüren, dass Kassenleistungen an Bundesländergrenzen enden. Obwohl er bei der Wiener ÖGK versichert ist, wurde die Leistung in der Steiermark nicht übernommen.

„Als Österreicher wird man in jedem Bundesland anders behandelt“, ist Michael R. empört. Seine Geschichte zeigt, wie ein Routineeingriff unser Gesundheitssystem wortwörtlich an seine Grenzen bringt. Im Oktober des Vorjahres ließ sich der 63-Jährige auf Anraten einen Hauttumor bei einem Grazer Dermatologen entfernen. Michael R. ist selbst in Graz wohnhaft, jedoch berufsbedingt bei der Wiener ÖGK versichert.

Wie sich herausstelle, hätte er für den Eingriff lieber in der Hauptstadt bleiben sollen: Nachdem er die Rechnung bei der Versicherung eingereicht hatte, musste er feststellen, dass die Leistung in der Steiermark nicht erstattet wird. „Das schlägt doch dem Fass den Boden aus“, sagt Michael R., der selbst im Gesundheitsbereich arbeitet.

Man kennt die Geschichten von Krankenkassen, aber das schlägt doch dem Fass den Boden aus.

Michael R.

Steirischer Patient

Auf Anfrage bestätigt man vonseiten der Österreichischen Gesundheitskasse: „Bei der durchgeführten Operation, die von einem steirischen Vertragsarzt für Dermatologie in seiner Praxis durchgeführt wurde, handelt es sich um eine Leistung, die nicht von der ärztlichen Honorarordnung des mit der Ärztekammer für die Steiermark abgeschlossenen Gesamtvertrages umfasst ist.“ Und weiter: „Im ärztlichen Gesamtvertrag für Wien ist diese Leistung als Vertragsleistung enthalten. Das heißt, in Wien wäre die Leistung für den Versicherten beim Vertragsarzt kostenlos, Wiener Ärzte verrechnen sie direkt mit der Kasse.“

Die Entfernung eines Hauttumors ist in Wien eine Kassenleistung, in der Steiermark jedoch nicht ...
Die Entfernung eines Hauttumors ist in Wien eine Kassenleistung, in der Steiermark jedoch nicht (Symbolbild).(Bild: stock.adobe.com null)

Österreichweiter Gesamtvertrag lässt auf sich warten
Obwohl das Problem kein Einzelfall ist, lässt eine Reform der ÖGK seit Jahren auf sich warten. Für Mitte 2026 wurde ein bundesweiter Gesamtvertrag angekündigt, ein „finales Ergebnis“ mit „einheitlichen Tarifen“ sei in diesem Zeitrahmen nun aber doch „nicht realistisch“. Vorerst werden Patienten wie Michael R. vertröstet: „Uns ist klar, dass diese Regelung für den Versicherten schwer nachvollziehbar ist. Das Vorgehen ist jedoch rechtlich so vorgesehen.“

Der 63-jährige Steirer möchte das nicht einfach hinnehmen. „Der Arzt hat nichts falsch gemacht. Es geht mir auch wirklich nicht um die 140 Euro, sondern um das mangelhafte System. Das ist ein untragbarer Zustand.“ Immerhin gibt es für ihn einen pauschalen Kostenzuschuss auf tagesklinische Leistungen von 64,10 Euro.

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