Die Täter, heute 19 und 16 Jahre alt, gaben sich in einem Fake-Profil als Mädchen aus, lockten im Juli des Vorjahres zwei ahnungslose Männer zu einem Treffpunkt im burgenländischen Parndorf und verletzten sie schwer. Die „Triebfeder“ muss für fünf Monate ins Gefängnis.
Der Prozess am Landesgericht Eisenstadt startet mit erheblicher Verspätung – die angeklagten Jugendlichen, 19 und 16 Jahre alt, mussten sich erst den Weg durch den Tiefschnee bahnen. Der Vorwurf wiegt schwer. Die beiden sollen sich via Instagram als Mädchen ausgegeben und mit zwei Wahlberechtigten Nachrichten ausgetauscht haben. Diese wurden von Mal zu Mal eindeutiger.
Sechs eingeladene Mittäter
Im Juli 2024 arrangierte man schließlich Treffen beim alten Bahnhof in Parndorf. Der erste Mann hatte Pizza zum Date mitgebracht. Er wurde von den Angeklagten und sechs weiteren vermummten Tätern aus dem Auto gezerrt, erniedrigt und brutal zusammengeschlagen. Ein Handy filmte mit. Nur wenige Tage später ereilte dort den zweiten Chatter ein ähnliches Schicksal. In diesem Fall waren in Summe sechs Burschen mit von der Partie.
Ausgelebte Gewaltfantasien
Die beiden Angeklagten seien der „Pedo-Hunter“-Szene zuzuordnen, heißt es. Grob eingedeutscht: Die Mitglieder machen sich auf die Jagd nach vermeintlich Pädophilen und leben an diesen Personen ihre Gewaltfantasien aus. Im Vorjahr wurden in Österreich mehr als 30 Sympathisanten dieser internationalen Szene ausgeforscht.
„Rechtswidrige Selbstjustiz“
In diesem Prozess wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung gehe es „insgesamt um einen Vorfall einer beispiellosen, aus dem Ruder geratenen, völlig rechtswidrigen Selbstjustiz“, sagt die Staatsanwältin, ehe sie den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Dem wird stattgegeben. Vor Verlassen des Saals hört man den Verteidiger des 16-jährigen Zweitangeklagten, der sich schuldig bekannt hat, noch sagen: „Es handelt sich um das Produkt eines Jugendkollektivs, das sich moralisch über das Gesetz gestellt hat.“ Hinter verschlossener Tür wird stundenlang verhandelt.
Kein Hinweis auf Pädophilie
Die, laut Richterin, „Triebfeder“, fasst 15 Monate teilbedingte Haft aus – der 19-Jährige muss fünf Monate im Gefängnis absitzen. „Er hat sich in beiden Fällen als Mädchen ausgegeben, aktiv den Kontakt zu den beiden Opfern hergestellt, Ort und Zeit der Treffen bestimmt und die weiteren Täter eingeladen.“ Was noch zu erwähnen sei: „Aus den Chats mit den fiktiven Mädchen ergab sich überhaupt kein Hinweis auf Pädophilie.“
Sein Kumpan, der nur bei einer Tat dabei war, kommt „aus spezialpräventiven Gründen“ – er war erst 15 – mit sechs Monaten bedingt davon.
Die Namen der Mittäter wurden von den Angeklagten nicht preisgegeben, sie können nicht ausgeforscht werden.
Die Urteile sind rechtskräftig.
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