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Recht auf Verkleidung?

„Lei lei“ im Job: Wann man (k)ein Clown sein darf

Recht beraten
16.02.2026 05:00

Faschingszeit ist‘s, lustig haben‘s alle. Aber wie lustig darf es eigentlich in der Arbeit werden? Darf man denn verkleidet kommen, mit den Kollegen  mit Alkohol anstoßen? Wir haben uns das rechtlich angeschaut.

Im Vorjahr stand am Faschingdienstag ein Dinosaurier bei uns im Büro. Ein Tyrannosaurus Rex, um genau zu sein. Brav hämmerte das aufgeblasene Ungetüm in die Tasten, erledigte alle Arbeiten, die sonst der menschliche Kollege auch macht, sorgte dabei für Lacher im Team und bei den Chefitäten – und verschwand nach Arbeitsende still und leise auch wieder. Außer Späßchen also quasi nichts gewesen, alles kein Problem. Doch nicht in jedem Job ist das so möglich.

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