Kritik von Gemeinderat

„Kein Durchblick, wer Gemeindewohnung bekommt“

Tirol
15.12.2025 10:00

Das Land Tirol hat eine Wohnungsvergabe-Richtlinie herausgegeben, doch ob sich die Gemeinden daran halten, ist völlig unklar. Ein Oppositions-Gemeinderat hat einen Verdacht . . . 

„Das Land Tirol lässt Gemeinden bei der Vergabe geförderter Wohnungen völlig ungeprüft gewähren“, kritisiert Robert Greil, Bezirkssprecher der Liste Fritz für Innsbruck-Land. Dieser Bezirk habe neben der Landeshauptstadt den angespanntesten Wohnungsmarkt in ganz Tirol. „Eigentums- und Mietwohnungen sind für viele Menschen nicht mehr leistbar. Genau jene, die am unteren Ende der Einkommen stehen, brauchen aber funktionierende Vergabesysteme für geförderten Wohnraum“, sagt Greil, zugleich Gemeinderat in der kleinen Oberländer Gemeinde Polling.

Intransparente Wohnungsvergabe
Seit 2020 gelte in Tirol eine verbindliche Vergaberichtlinie inklusive Punktesystem. In seiner Heimatgemeinde sei diese erst im Juli 2025 – also fünf Jahre nach Inkrafttreten – beschlossen worden. „Und das auch nur nach jahrelangem Drängen der Gemeinderatsliste Bunt für Polling sowie öffentlichem Druck.“ In derselben Sitzung sei davor noch eine Wohnung vergeben worden, „ohne dass die landesweit vorgeschriebene Vergabemethodik angewandt wurde. Dem Vergabeausschuss und dem Gemeinderat wurde nur ein einzelner Vergabevorschlag vorgelegt. Es gab aber mehrere Interessenten“.

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Das Setzen von Schwerpunkten bei der Vergabe ohne Diskriminierung fällt meiner Meinung nach ganz klar in die Gemeindeautonomie. 

Karl-Josef Schubert, BM Vomp und Präsident des Gemeindeverbandes

Im Einflussbereich der Bürgermeister
Seine Versuche, hier Transparenz hineinzubringen, seien gescheitert. Für die Liste Fritz ergibt sich daraus ein grundsätzliches Problem: „Das Land Tirol hat ein Regelwerk geschaffen, dessen Einhaltung aber niemand kontrolliert.“ Die Landesregierung müsse sich deshalb auch die Frage gefallen lassen, „ob sie bewusst zulässt, dass Bürgermeister weiterhin nach persönlichem Gutdünken geförderte Wohnungen vergeben können“, kritisiert Greil.

„Geförderter Wohnraum ist kein Gnadenakt“
Die Liste Fritz fordert daher eine „sofortige landesweite Überprüfung, ob Gemeinden die Vergaberichtlinie tatsächlich anwenden, transparente, nachvollziehbare Vergabeprozesse (nicht nur auf dem Papier), verpflichtende Dokumentation und Veröffentlichung der angewendeten Kriterien und allfällige Konsequenzen, sollten Gemeinden die Landesrichtlinie immer noch ignorieren. Geförderter Wohnraum ist kein Gnadenakt. Er muss jenen zugutekommen, die ihn wirklich brauchen.“ 

Gemeindeverband sieht die Sache differenziert
„Natürlich weiß ich als Präsident nicht im Detail, wie die Wohnungsvergabe in allen Tiroler Gemeinden in der Praxis tatsächlich gehandhabt wird“, sagt dazu Karl-Josef Schubert, Präsident des Gemeindeverbandes.  Richtlinien des Landes würden von den Tiroler Gemeinden „selbstverständlich grundsätzlich beachtet“. Bei der Vergabe von Wohnungen, welche von den gemeinnützigen Wohnbauträgern (Neue Heimat, TIGEWOSI, GHS, etc.) verwaltet werden, sei es „immer üblich“, bei einer Neuvergabe einer Wohnung genau auf die Kriterien der Wohnbauförderung abzustellen und zu prüfen, ob diese vom künftigen Mieter auch erfüllt werden. „Darauf weisen die Gemeinnützigen auch bei Freiwerden einer Wohnung oder bei Verlängerung eines Mietvertrages deutlich hin.“

Eigentum der Gemeinde fällt in die Gemeindeautonomie
Schubert sieht die Richtlinien des Landes als „Empfehlung und Muster“ für die Ausarbeitung einer gemeindeeigenen Vorgangsweise. „Natürlich braucht es in unseren Gemeinden eine objektivierte Vergabepraxis durch den Gemeinderat, den Gemeindevorstand oder durch einen mittels Geschäftsordnung des vom Gemeinderat eingesetzten Wohnungsausschusses.“ Das Setzen von Schwerpunkten bei der Vergabe ohne Diskriminierung falle aber ganz klar in die Gemeindeautonomie. „Ich sehe nicht ein, weshalb es hier starre Vorgaben des Landes bräuchte oder gar Sanktionsmöglichkeiten. Dann könnte ja das Land selbst die Wohnungen in den Gemeinden vergeben, soweit es sich um solche von gemeinnützigen Wohnbauträgern handeln würde.“

Schubert verweist auch auf eine aufsichtsbehördliche Kontrolle durch das Land im Rahmen der Gemeinderevision.

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