Der Diesel-Skandal hat sich im September zum zehnten Mal gejährt, er beschäftigt noch immer Gerichte. Nun hat Mercedes-Benz eine Klage abgewehrt und müssten demnach keinen Rückruf durchführen – er ist aber bereits praktisch abgeschlossen.
Im Rechtsstreit über die vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verhängten Diesel-Rückrufe wegen illegaler Abschalteinrichtungen haben die Stuttgarter einen Erfolg errungen. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht gab der Klage der damaligen Daimler AG gegen den Bescheid von 2021 statt. Das Gericht erklärte, das Amt habe auf der falschen Rechtsgrundlage entschieden.
Das heißt allerdings nicht, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist, denn in der Sache wurde nicht geklärt, ob die „Kühlmittelsolltemperaturregelung (KSR)“ bei den Dieselmotoren der Klasse Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, die zu mehr Stickoxid-Ausstoß führte als erlaubt.
Das KBA kann gegen die Entscheidung Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen. Mercedes-Benz begrüßte die Entscheidung, die auf andere Rückrufanordnungen des KBA übertragbar sei.
Mercedes-Benz musste auf Anordnung des KBA wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung in Europa rund 1,4 Millionen Fahrzeuge zurückrufen, davon 600.000 in Deutschland. Der Autobauer brachte die monierte Technik auch in Ordnung, beharrte aber darauf, dass diese nach geltender Rechtslage nicht illegal sei. Die Rückrufe seien fast vollständig abgeschlossen, erklärte Mercedes-Benz.

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