"Krone"-Ombudsfrau

Stolpersteine beim Kinderbetreuungsgeld

Ombudsfrau
11.03.2014 15:52
Kinder kosten (viel) Geld. Davon können junge Eltern ein Lied singen. Und noch eines müssen Mütter und Väter erfahren: Der Weg zum Kinderbetreuungsgeld ist mit Stolpersteinen gepflastert. Das bestätigen Experten der Gebietskrankenkasse und zeigen aktuelle Fälle, die an die Ombudsfrau herangetragen wurden.

"Ich bin seit 13 Jahren durchgehend beschäftigt", wunderte sich eine Linzerin, als sie bei der Arbeiterkammer erfuhr, dass das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld für sie nicht infrage kommt. "Korrekt", sagt Harald Schmadlbauer, Sprecher der OÖ. Gebietskrankenkasse. "Um ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beziehen zu können, muss man sechs Monate vor dem individuellen Beschäftigungsverbot, dem sogenannten Mutterschutz, eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit nachweisen können. Unterbrechungen sind nur bis maximal 14 Tage möglich."

Und an dieser Bestimmung ist die schwangere Linzerin gescheitert. Sie war im Halbjahr vor der Geburt längere Zeit im Krankenstand und hat Krankengeld von der GKK bezogen. Die Krankenkasse bemühte sich um eine Lösung, die Mutter entschied sich aber für eine andere Variante. "Wir raten allen werdenden Eltern, sich eingehend zu informieren", sagt Schmadlbauer und verweist auf GKK-Experten.

Rückforderung wegen verspätet ausgezahlter Überstunden
Sonst kann es jungen Familien ergehen wie Helmut D., der im Jahr 2009 die viel beworbene Väterkarenz in Anspruch genommen hat. Nun flatterte eine Rückzahlung des Kindergeldes in der Höhe von 2.600 Euro ins Haus. Zum Verhängnis wurden dem Vater ein Verdienst von 625 Euro über der Zuverdienstgrenze und Überstunden, die er zwar vor der Karenz erworben hat, die aber während dieser Zeit ausgezahlt wurden. Der Fall von Helmut D. wird nun noch einmal überprüft.

Detail: Gegen eine solche Nachzahlung können Eltern nicht berufen, sondern nur eine teure Klage einbringen.

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