In Linz verurteilt

Partnerinnen betäubt und Vergewaltigungen gefilmt

Oberösterreich
21.10.2025 13:00

Parallelen zum Fall Pelicot zeigten sich am Dienstag am Landesgericht Linz. Ein 40-jähriger Arbeiter hatte drei damalige Partnerinnen mit Schlafmittel betäubt, sich an ihnen vergangen und die Gräueltaten auch noch gefilmt. Er wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Nicht zum ersten Mal saß der Kranfahrer (40) dem Richter gegenüber – fünf einschlägige Vorstrafen hat er bereits auf dem Kerbholz. Am Dienstag warf ihm die Staatsanwältin am Landesgericht Linz Vergewaltigung, Diebstahl und Körperverletzung vor – über sieben lange Jahre hinweg.

Zwölf Videos sichergestellt
Seine Opfer suchte er sich nicht etwa in dunklen Gassen oder abgelegenen Parks, sondern im eigenen Doppelbett. Drei ehemalige Freundinnen und Lebensgefährtinnen waren von ihm mit Schlafmittel betäubt und vergewaltigt. Von diesen Gräueltaten fertigte er auch noch Videos an – zwölf davon wurden sichergestellt.

„Ich war medikamentenabhängig und habe nichts mehr gefühlt“, rechtfertigte sich der 40-Jährige mit den zurückgegelten Haaren bei seiner Verhandlung. Warum es aber auch Videos gebe, die vor seiner Abhängigkeit entstanden waren? Keine Antwort.

Opfer hätten sterben können
„Sie sind kein Anästhesist oder haben sonst irgendeine Ahnung davon, wie solche Mittel zu dosieren sind. Ob ihre Opfer wegen Sauerstoffmangel dauernde Schäden oder sogar den Tod erleiden hätten können, war Ihnen egal“, so der Richter. Misstrauische Partnerin fand Video von sich selbst Aufgeflogen war der 40-Jährige, weil seine damalige Partnerin vermutete, er würde sie betrügen. Doch statt in-flagranti-Aufnahmen mit anderen Frauen fand sie ein Video von sich selbst, bewusstlos in einem Hotelzimmer im Urlaub.

Anders als im Fall Pelicot – jener Franzose, der seine Ehefrau über Jahre hinweg betäubt und unzähligen anderen Männern zur Vergewaltigung überlassen hatte – hatte er sich „nur“ selbst an seinen Opfern vergangen.

Fünf Vorstrafen
Mildernd wurde außerdem gewertet, dass es keine fremden Frauen waren – die drei Opfer hätten ja auch freiwillig mit ihm verkehrt – sowie das reumütige Geständnis. Erschwerend hingegen waren die vielen Angriffe über einen langen Zeitraum hinweg, das Zusammentreffen mehrerer Vergehen und natürlich die fünf einschlägigen Vorstrafen.

„Sie haben definitiv ein psychisches Problem. Woher der Drang kommt, Frauen zu dominieren und zu erniedrigen, ist nicht unser Job zu eruieren, aber er muss aufgearbeitet werden. Sie müssen unbedingt in Therapie, weil eines Tages werden Sie wieder freikommen, und dann wird die Strafe noch höher“, schärfte ihm der Richter ein. Der Angeklagte stimmte zu.

Fünf Jahre Haft
Für eine Therapie hat er nun ohnehin mehr als genug Zeit: Der Senat einigte sich auf fünf Jahre unbedingte Haft. Zudem muss er seiner ersten Partnerin 2140 Euro, der zweiten 3260 Euro und der dritten Ex 1680 Euro Teilschmerzensgeld zahlen. Die Staatsanwaltschaft erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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