Rund sieben Prozent der oberösterreichischen Erwerbstätigen haben monatlich weniger als 1827 Euro netto zur Verfügung. Sie gelten als „Working Poor“ – leben trotz regelmäßigem Einkommen unter der Armutsgrenze.
Konkret sind in Oberösterreich etwa 43.000 Menschen betroffen, bundesweit sind es 361.000. Davon arbeiten 95.000 Personen in Teilzeit, 203.000 sogar in Vollzeit und beziehen dennoch nicht genügend Einkommen, um über die Runden zu kommen.
Viele Haushalte mit Kindern
Im Geschlechtervergleich trifft es Männer härter: In ganz Österreich sind 204.000 Beschäftigte unter der Armutsgrenze männlich, 157.000 hingegen sind Frauen. Alleine in Oberösterreich sind rund 30.000 Haushalte mit Kindern als „Working Poor“ einzustufen – diese sind besonders hart betroffen. „Wenn man trotz Arbeit seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, wird das tägliche Leben zur Herausforderung. Darum muss Armut trotz Arbeit bekämpft werden“, sagt der Präsident der Arbeiterkammer (AK) OÖ, Andreas Stangl.
Flächendeckender Mindestlohn?
Armut betrifft alle Bereiche des Lebens. Wer kaum mit seinem Einkommen auskommt, leidet häufiger unter Stress und bewertet die eigene Gesundheit als schlechter. Daher fordert die Arbeiterkammer Erleichterungen für Arbeitnehmer: einen flächendeckenden Mindestlohn bzw. ein Mindestgehalt von 2000 Euro brutto für Vollzeitarbeit; zudem vollzeittaugliche Kinderbetreuung, einen Rechtsanspruch auf lebenslanges Lernen für bessere Jobchancen und eine wirksame Inflationsbekämpfung bei Mieten, Energie und Lebensmittelpreisen.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.