Der Masseverwalter der Signa Prime fordert von Julius Bär 62,2 Millionen Euro zurück. Ein Vorwurf: Das Kreditinstitut könnte an einem fragwürdigen Karussell in Benkos Firmenreich mitgewirkt haben.
Zu einer der bislang wohl markantesten Zivilprozesse im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Signa-Pleite zählt die Anfechtungsklage gegen Julius Bär. Der Vorwurf von Signa-Prime-Masseverwalter Norbert Abel gegen das renommierte Schweizer Kreditinstitut lautet kurz und knapp: Gläubigerbenachteiligung.
So soll die Signa Prime laut der Klage, die der „Krone“ und „News“ vorliegt, bis kurz vor der Pleite Ende 2023 Millionenbeträge in die Schweiz zu Julius Bär überwiesen haben. Und das, obwohl die Prime selbst dort gar keinen Kredit offen gehabt haben soll. Darlehensschuldner waren offenbar ganz andere Signa-Gesellschaften aus René Benkos Konzern-Dschungel.
„Loch-auf-Loch-zu-Politik“
Peinlich bis teuer für alle Beteiligten: Die Signa Prime soll laut Masseverwalter zum Überweisungszeitpunkt bereits insolvent gewesen sein. Sie soll sich die angefochtenen Zahlungen nur mit „Loch-auf-Loch-zu-Politik“ leisten haben können.
Angriffspunkte für Staatsanwälte und Masseverwalter
Im undurchsichtigen Signa-Konzern waren Karussell-Überweisungen offenbar nichts Ungewöhnliches, sind jetzt aber willkommene Angriffspunkte für Staatsanwälte und Masseverwalter. Der Spur eines solchen Millionen-Karussells, das am 30. Dezember 2022 von Signa-Finanzmanagern gestartet wurde, folgt nun der Wiener Masseverwalter in seiner Klage: Offenbar überwies die Signa Prime 60 Millionen Euro direkt auf ein Konto der Signa Zürich, „freilich wurde derselbe Betrag bereits am 3.1.2023 sofort wieder an die Signa Prime rückgeführt“.
Pikant für die Schweizer Julius Bär Bank: Bereits die Wirtschaftsprüferin KPMG dürfte das Karussell seinerzeit hinterfragt haben. Die spannende Signa-Erklärung: „Die Bank zeigt gerne ein hohes verwaltetes Depotvolumen über den Jahresstichtag. Dem Wunsch der Bank haben wir entsprochen.“ Ein Karussell für eine schönere Bank-Bilanz?
Schick €60 Mio., das sollte nach Rücksprache jedenfalls reichen.
Ein Signa-Manager
„Schick 60 Millionen“
Wie auch immer: Die vorliegende Korrespondenz zur Kreisüberweisung zeigt jedenfalls, wie die Transaktion konkret ablief. Am 30. Dezember 2022 schrieb ein Manager: „Schick €60 Mio., das sollte nach Rücksprache jedenfalls reichen.“ Kurz zuvor hatte ein Bank-Mitarbeiter bestätigt: „Wie besprochen. Einzudeckendes Konto: SIGNA PRIME ZÜRICH 2021 S.C.S.“ Noch am selben Tag hielt die interne Kommunikation fest: „Herr K. (Name der Redaktion bekannt, Anm.) hat mir den Geldeingang von EUR 60 Mio. gerade telefonisch bestätigt. Den Zahlungsauftrag für die Rücküberweisung an die Signa Prime am Montag werden wir gleich noch bei der Bank platzieren.“
Am 3. Jänner 2023 wartete man bei der Signa Prime bereits auf die Rücküberweisung. Ungeduldig wurde intern nachgefragt: „Wie schauts aus, dass wir die 60 Mio wieder bei der SIGNA Prime bekommen? Gestern ist bei uns nichts eingegangen.“ Die Antwort eines Signa-Mannes unter Berufung auf den Bankmitarbeiter: „Nach Aussage von Herrn K. war gestern noch ein Bank Holiday. Die Überweisung erfolgt demnach erst heute.“ Und wirklich: Am Nachmittag wurde das Millionen-Karussell abgeschlossen und das Geld nach Österreich zurücküberwiesen.
Ob sich aus solchen oder ähnlichen Geldgeschäften Anfechtungsansprüche ergeben, und ob das Bankhaus Julius Bär in den Topf der Gläubiger mehr als 60 Millionen einzahlen muss, wird wohl nur durch das Handelsgericht Wien zu klären sein.
Der Masseverwalter sieht die Schweizer Bank jedenfalls aufgrund der langjährigen Geschäftsbeziehung zu Signa besonders in der Verantwortung: Das Institut hätte die wirtschaftliche Lage der Signa Prime genauer prüfen müssen. Aus den vorliegenden Unterlagen sei ersichtlich gewesen, dass die für Julius Bär relevanten Signa-Gesellschaften schon in finanzieller Schieflage waren. Merke: Bei einem Konkurs-Domino wie jenem der Signa-Gruppe könnten Millionen-Karusselle am Ende teuer kommen.
Die Bär-Bank teilte mit, dass „die klägerischen Behauptungen und Vorhalte bestritten und als unbegründet und haltlos zurückgewiesen“ werden.
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