Die Emotionen kochen hoch, wenn es in Wien heißt: Austria gegen Rapid. Für einen Ministeriumsbeamten endete das letzte Derby in der Generali-Arena jedoch mit zwei Rippenbrüchen. Ein Rapidler (53) soll den Austrianer nach dem Fußballspiel gestoßen haben. Der beteuert jedoch: „Ich war das nicht.“ Das Bezirksgericht Favoriten ortet nun einen schlimmeren Strafbestand als zuerst angenommen.
Auseinandersetzungen bei Fußballspielen sind keine Seltenheit – besonders, wenn die zwei verfeindeten Wiener Clubs SK Rapid und FK Austria aufeinandertreffen. Dass es jedoch im Familiensektor eines Stadions zu Handgreiflichkeiten kommt, ist eher unüblich. Dazu kam es jedoch beim Derby am 16. Februar.
Rippenbruch nach Sturz
Das Match in der Generali-Arena im 10. Bezirk hatte schmerzhafte Folgen für einen 59-jährigen Austria-Fan. Als er nach Schlusspfiff auf den Stiegen zwischen den Zuschauerrängen stand: „Ich hab' von der Seite einen heftigen Stoß bekommen und bin gefallen.“ Völlig ungebremst kippt der Ministeriumsbeamte um und knallt auf die zugeklappten Metallstühle. Das Resultat: Zwei gebrochene Rippen und dadurch eine durchstoßene Lunge ...
Sitzt Falscher vor Gericht?
Der mutmaßliche Übeltäter sitzt nun im Bezirksgericht Favoriten auf der Anklagebank. Seine Verteidigerin Melanie Kolar erklärt jedoch: „Er kann sich nicht an diesen Vorfall erinnern. Bei bestem Wissen und Gewissen nicht.“ Auch auf einem Überwachungsvideo, das den Sturz des Austrianers zeigt, würde man ihren Mandanten auch nicht erkennen. „Leider sind die Aufnahmen wirklich sehr schlecht“, muss auch die Richterin zugeben.
Wir waren im Familiensektor. Da gab‘ es keinen Tumult.
Angeklagter Rapidler im BG Favoriten
Der 53-Jährige selbst wisse überhaupt nicht, wie er vor Gericht gelandet ist: „Ich bin zu den Toiletten gegangen und wurde von der Polizei aufgehalten. Sie haben gesagt, ich hätte jemanden umgestoßen. Ich war das nicht.“ Auch, wenn er das andere Team – also Rapid – unterstützt hatte, sei es nie zu einem Streit gekommen: „Wir waren im Familiensektor. Da gab' es keinen Tumult.“ Die Person, die den 59-Jährigen auf dem Video stößt, sei er nicht einmal.
Mehr Strafrahmen als gedacht
Identifiziert wurde der vielfach Vorbestrafte aber von einem Zeugen, der im Bezirksgericht aber nicht mehr zu Wort kommt. „Wir haben zwei gebrochene Rippen. Das heißt, wir sind rechtlich bei der schweren Körperverletzung.“ Da beträgt der Strafrahmen bis zu drei Jahre Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft klagte jedoch lediglich „einfache“ Körperverletzung an, mit einer Maximalstrafe von einem Jahr Haft. Der Fall geht also nach einem Unzuständigkeitsurteil ans Wiener Landl ...
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