Verurteilt

Für Job schönte Angeklagter sein Strafregister

Vorarlberg
22.04.2026 18:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein vorbestrafter Vorarlberger wollte wieder seinen erlernten Beruf als Pfleger ausüben. Doch ein Eintrag ins Register hätte seine Unbescholtenheit vorausgesetzt. Der Mann wusste sich zwar zu helfen, doch das bittere Ende gab es am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch.

Ein Mann, viele Schulden und ein Plan, der von Anfang an zum Scheitern verurteilt war. Am Landesgericht Feldkirch zeigt sich der 48-jährige Vorarlberger zumindest einsichtig: „Ich habe mir eh schon gedacht, dass das so nicht geht“, gesteht er fast schon beiläufig. Trotz zwei einschlägiger Vorstrafen sitzt der Mann am Mittwoch nun bereits zum dritten Mal wegen Urkundenfälschung auf der Anklagebank. Eine gewisse Routine ist da kaum zu übersehen. Staatsanwalt Simon Mathis bringt es entsprechend trocken auf den Punkt und stellt die Frage, die wohl viele im Saal beschäftigt: „Wann verstehen Sie, dass man sich nicht so um einen Job bemüht?“

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Wann verstehen Sie, dass man sich nicht so um einen Job bemüht?

Staatsanwalt Simon Mathis

Der Versuch, sich zurück in den Pflegeberuf zu mogeln, war dabei ebenso simpel wie riskant. Zweimal griff der Beschuldigte im vergangenen Jahr zur digitalen „Kosmetik“ – löschte kurzerhand seine Vorstrafen aus der Strafregisterbescheinigung und legte die geschönte Version dem Ministerium vor. Sein Ziel: die ersehnte Berufsberechtigung als Krankenpfleger. Die Motivation? Durchaus nachvollziehbar – zumindest auf den ersten Blick. „Ich wollte einfach meinen erlernten Beruf weitermachen. Wissen Sie, es macht keinen Spaß, mit dem Besen in der Schule herumzurennen“, erklärt der Mann, der aktuell als Teilzeitschulwart arbeitet und nebenbei Pakete ausliefert. Ein Leben zwischen Besenstiel und Lieferwagen – weit entfernt vom einst erlernten Beruf.

Kleiner Hoffnungsschimmer
Die Tat selbst bezeichnet er als „Kurzschlusshandlung aufgrund seiner finanziell angespannten Situation“. Und angespannt ist hier wohl noch freundlich formuliert: Die Lohnpfändung und satte 180.000 Euro Schulden drücken schwer. Am Ende bleibt der Realitätssinn der Justiz unbestechlich. Richterin Lea Gabriel spricht den Mann schuldig und verhängt eine teilbedingte Haftstrafe von neun Monaten – sechs davon unbedingt.

Obendrauf kommt der Widerruf einer früheren bedingten Strafe: weitere vier Monate. Ein kleiner Hoffnungsschimmer bleibt dennoch: „Sie können auch einen Antrag auf eine Fußfessel stellen“, gibt die Richterin dem Verurteilten mit auf den Weg. Ein Satz, der für einen kurzen Moment so etwas wie Perspektive bietet. Doch die Einsicht kommt zu spät. In seinem Schlusswort klingt Resignation mit: „Ich habe mit meinem Job als Pfleger eh schon abgeschlossen. Aber ich habe es selbst verbockt.“ Das Urteil ist bereits rechtskräftig, der Besen bleibt vorerst wohl treuer Begleiter des Angeklagten.

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