Nach Horrortat in Graz

Amok-Trittbrettfahrer: „Es war ein großer Fehler“

Gericht
27.06.2025 06:00

Von einem Justizwachebeamten wird der 16-Jährige im Wiener Landesgericht in Saal 301 gebracht. Mutter, Stiefvater, Stiefbruder und Schwester sitzen angespannt in der ersten Reihe hinter ihrem Sohn, der unbescholten ist. Der Vorwurf gegen den 2009 geborenen Burschen betrifft den 12. Juni 2025 ...

Nur zwei Tage nach dem furchtbaren Amoklauf in Graz schickte er in eine Snapchat-Gruppe ein verstörendes Foto an vier Klassenkameraden. Darauf abgebildet ist eine Waffe und der völlig pietätlose Text: „Morgen Amoklauf in unserer Schule.“

„Ich habe die Verhandlung sehr kurzfristig einberufen“, leitet der Richter ein, nachdem der Schüler nun zwei Wochen in U-Haft verbrachte. Tatsächlich war die Staatsanwaltschaft Wien mit dem Verfassen des Strafantrags sehr flott.

Schuldgefühle und Sorge um Mutter
„Was ist denn da passiert?“, fragt der Richter. „Es war wirklich ein Fehler von mir“, berichtet der Jugendliche, dass er an jenem Tag die Gaspistole aus dem Kasten geholt und damit rumgespielt hatte. Und dabei auf die Idee kam. „Ich frage mich, was ich mir dabei gedacht habe.“ Seit der Tat verfolgen ihn Schuldgefühle und Sorge um seine Mutter.

Der Bursche wurde von einer Spezialeinheit festgenommen.
Der Bursche wurde von einer Spezialeinheit festgenommen.(Bild: Groh Klemens)

„Und am Abend kam die Wega rein“
Die Social-Media-Plattform reagierte nach dem Snap sofort: „Nach einer halben Stunde wurde mein Snapchat-Account gesperrt. Und irgendwann am Abend kam die Wega rein.“ Vom Amoklauf in Graz habe er gewusst, weil in der Schule darüber gesprochen wurde.

In der Bedrohungsanalyse steht: „Es war eine nicht umsetzungsorientierte Ankündigung.“ Der Angeklagte sei ein guter Schüler, hat Freunde in der Schule und verhalte sich auch gut. 

„War ihnen bewusst, dass das möglicherweise ihre Freunde verängstigen könnte?“, fragt der Staatsanwalt. „Ich dachte mir, wir sind eh alle Freunde. Ich hab das als Spaß gesehen.“

Anwalt Wolfgang Haas
Anwalt Wolfgang Haas(Bild: AR)

„Zwei Wochen Gefängnis sind mir eine Lehre“
Heute weiß er, dass es ein „riesiger Blödsinn“ war, wie es auch sein Anwalt formuliert. Weil in der Gruppe nur Freunde waren und die Drohung nicht ernstlich war, ist der Tatbestand der gefährlichen Drohung nicht erfüllt. Trotz Freispruch, bei dem die Mutter in Tränen ausbricht, bereut der Jugendliche seine Tat zutiefst. „Die zwei Wochen im Gefängnis sind mir eine Lehre.“

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