Junge Mutter starb

Alko-Unfall: „Er überließ sie ihrem Schicksal!“

Steiermark
08.06.2026 16:54

„Es war eine Kette schwerster Fehlentscheidungen, die ein Menschenleben gekostet haben“, fasst die Staatsanwältin zusammen, was im Herbst im oststeirischen Kirchberg an der Raab Schreckliches passierte: Mit mehr als 1,6 Promille stieg ein Bodenleger in seinen Kleintransporter und erfasste eine E-Scooter-Fahrerin.

Die 23-Jährige wurde in einen angrenzenden Acker geschleudert, wo sie bewusstlos liegen blieb. Der 29-Jährige fuhr heim und legte sich schlafen ...

„Er hat nicht angehalten, keine Hilfe geleistet, keine Rettungskräfte geholt. Er überließ sie einfach ihrem Schicksal“, betont die Anklägerin, während deren Worte bei den Hinterblieben im Saal die Tränen fließen. Der Todeslenker wurde aufgrund eines Stücks eines kaputten Seitenspiegels ausgeforscht, den die Polizei 300 Meter vom Unfallort entfernt fand.

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Der Angeklagte hat nach dem Unfall nicht angehalten, keine Hilfe geleistet, keine Rettungskräfte geholt.

Die Staatsanwältin

Bier, Wodka, Jägermeister
Vor Gericht in Graz beteuerte der zweifache Familienvater am Montag, sich an nichts erinnern zu können. Er wisse nur noch, dass er davor in einem Lokal, in dem seine Schwester arbeitete, Bier, Wodka-Mischgetränke und Jägermeister trank. „Es war anscheinend sehr viel“, gesteht er Richterin Kornelia Philipp. Warum er sich dann hinter das Steuer setzte, sei ihm völlig unerklärlich.

„Bei so einem Strafakt gibt es wenig Möglichkeiten, etwas zugunsten meines Mandanten vorzubringen“, sagt der Anwalt des Angeklagten. „Er schiebt die Verantwortung auch nicht weg. Er weiß, dass er alleine schuld ist“, betont sein Verteidiger. „Aber er ist auf der Suche nach einer Erklärung.“

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Bei so einem Strafakt gibt es wenig Möglichkeiten, etwas zugunsten meines Mandanten vorzubringen.

Der Verteidiger

Die versucht er scheinbar in den Tabletten zu finden, die er zur Tatzeit wegen psychischer Probleme genommen hat. „Diese führen offenbar mit Alkohol zu schweren Bewusstseinsaussetzern“, erklärt sein Anwalt und legt einen Arztbrief vor. „Dass er von dem Unfall nicht mitbekommen hat, zeigt auch der Umstand, dass er die Spuren des Unfalls wie den Spiegel beseitigen hätte können. Das tat es aber nicht.“

Um die Zusammenhänge abzuklären, ist ein Gutachten notwendig. Denn dann wäre es möglicherweise keine grob fahrlässige Tötung, sondern eine Straftat im Zustand voller Berauschung. Zur Erklärung: Beide Delikte haben denselben Strafrahmen. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

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