Nach dem Amoklauf am BORG Dreierschützengasse in Graz hat die Regierung im Ministerrat am Mittwoch ein Maßnahmenpaket beschlossen. Kommen werden Verschärfungen im Waffengesetz – aber auch ein Entschädigungsfonds für Betroffene und das Gymnasium.
Für die dortigen Maturantinnen und Maturanten soll es eine flexiblere Regelung geben. Damit komme die Regierung ihrer Verantwortung nach dem Amoklauf in Graz nach, zeigten sich die Parteichefs überzeugt.
Aktuell komme man viel zu schnell an Waffen, meinte Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ). Der Täter habe die verwendeten Waffen legal besessen, obwohl ihm bei der Stellung psychologische Auffälligkeiten attestiert worden seien, wie die „Krone“ bereits berichtete.
Die Ergebnisse dieser psychologischen Untersuchung sollen künftig auch der Waffenbehörde zugänglich sein. Bei Auffälligkeiten soll die Möglichkeit eines bis zu zehnjährigen Waffenverbots geschaffen werden. Waffenpsychologische Gutachten sollen zudem verbessert werden. Mit dem Beschluss im Ministerrat könne der parlamentarische Prozess, um das Gesetz auf die Beine zu stellen, eingeleitet werden.
Was sich jetzt konkret ändert
Das Mindestalter für den Erwerb besonders gefährlicher Schusswaffen wird von 21 auf 25 Jahre erhöht, sagte Stocker. Beim Kauf der ersten Waffe wird die „Abkühlzeit“ auf vier Wochen verlängert, erst danach wird sie ausgehändigt. Die Waffenbesitzkarte wird für erstmalige Waffenbesitzer für acht Jahre befristet.
Privater Waffenverkauf soll nur unter Einbindung eines registrierten Händlers stattfinden. Keine Einschränkungen soll es hingegen bei den Jägern geben, diese würden einen sehr verantwortungsvollen Umgang mit der Waffe ausüben, so Stocker.
In Zukunft muss außerdem ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen werden, wenn Ermittlungen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eingeleitet werden, wird Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) in einem Statement zitiert. Dieses wurde bisher nicht pauschal ausgesprochen. „Und bei Verurteilungen in diesem Bereich wird künftig ein dauerhaftes Verbot verhängt.“
Geschaffen wird ein Entschädigungsfonds in der Höhe von 20 Millionen Euro. Dadurch werde man betroffenen Familien rasch und unbürokratisch helfen – etwa mit den Begräbniskosten oder durch psychologische Betreuung, erklärte Stocker. Das BORG Dreierschützengasse erhalte daraus ebenfalls finanzielle Mittel, um die Folgen zu bewältigen.
Betroffene werden von Matura befreit
Auch die Maturantinnen und Maturanten des Gymnasiums werden von der Regierung in Schutz genommen. Wer auf die mündliche Matura verzichten will, soll trotzdem einen regulären Abschluss bekommen können, führte Stocker aus.
Schulpsychologie soll von der Ausnahme zur Regel werden, die Anzahl der Schulpsychologinnen und -psychologen soll deshalb in den kommenden drei Jahren verdoppelt werden, so der Kanzler. Stehen Schülerinnen und Schüler vor einem Schulabbruch oder einer Suspendierung, soll es ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit den Eltern geben. Wird dem nicht nachgekommen, sind Sanktionen geplant. Schulen sollen zudem bestehende Sicherheitskonzepte erweitern.
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