US-Präsident Donald Trump (78) hat eine Einreisesperre für Staatsangehörigen aus zwölf Ländern ab Montag angekündigt: Viele der Staaten hätten die USA ausgenutzt, indem sie etwa ausreisepflichtige Staatsangehörige nicht zurückgenommen hätten, meint er …
Unter anderem begründete Trump den Schritt auch damit, dass Washington über Staatsangehörige dieser Länder nicht genug Informationen vorläge, um die von ihnen ausgehenden Risiken für die Vereinigten Staaten zu beurteilen.
Die betroffenen Länder seien Afghanistan, Myanmar, Tschad, Kongo, Äquatorialguinea, Eritrea, Haiti, Iran, Libyen, Somalia, Sudan und Jemen, teilte der Republikaner mit. Er habe zudem beschlossen, die Einreise von Staatsangehörigen aus sieben weiteren Ländern teilweise zu beschränken. Diese seien Burundi, Kuba, Laos, Sierra Leone, Togo, Turkmenistan und Venezuela.
„Muslim Ban“ in erster Amtszeit
In seiner ersten Amtszeit (2017-2021) hatte Trump den umstrittenen „Muslim Ban“ erlassen. Damals untersagte er die Einreise für Flüchtlinge und Bürger aus mehreren überwiegend muslimischen Ländern: Iran, Irak, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen. Der Irak wurde später von der Liste gestrichen.
Das ursprüngliche Einreiseverbot wurde ohne Vorwarnung umgesetzt und führte zu Chaos an Flughäfen weltweit. Auch Menschen mit gültigen Aufenthaltsgenehmigungen wurden zunächst festgehalten oder zurückgeschickt. Nach massiven Protesten und juristischen Auseinandersetzungen überarbeitete die Trump-Regierung die Regeln.
Im Juni 2018 bestätigte der Oberste Gerichtshof eine finale Version, die auch Länder wie Nordkorea einbezog. Die Aufnahme einiger nicht mehrheitlich muslimischer Länder diente der Trump-Regierung dazu, den Vorwurf religiöser Diskriminierung zu entkräften. Trotz der strikten Vorgaben durften einige Menschen weiterhin in die USA einreisen – etwa Diplomaten. Trumps Nachfolger, der Demokrat Joe Biden, hob das Dekret im Jänner 2021 auf, nur Stunden nach seiner Amtseinführung.
Trump will Ausländern Einreise für Harvard-Studium verwehren
Der 78-Jährige will überdies fast allen ausländischen Staatsangehörigen die Einreise verweigern, die an der Elite-Universität Harvard studieren wollen. Die Beschränkung solle zunächst für sechs Monate gelten, kündigte Trump an. Sie soll sich gegen ausländische Staatsangehörige richten, die ausschließlich oder hauptsächlich in die USA einreisen wollen, um an der Uni zu studieren oder an einem von ihr veranstalteten Austauschprogramm teilzunehmen.
Das US-Außenministerium wird zudem angewiesen zu prüfen, ob die Visa von ausländischen Staatsangehörigen, die bereits an der Uni sind, aufgehoben werden sollten. Die Einreisebeschränkung gelte nicht für Personen aus dem Ausland, deren Einreise – etwa nach Feststellung durch US-Außenminister Marco Rubio – im nationalen Interesse liege.
Das Verhalten von Harvard habe die Eilte-Uni seiner Auffassung nach zu einem ungeeigneten Ziel für ausländische Studierende und Forscher gemacht, begründete Trump das Vorhaben. Der Schutz der nationalen Sicherheit der USA erfordere es, dass Gastinstitutionen der Regierung auf Anfrage ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, um ihr zu ermöglichen, Fehlverhalten ausländischer Studierender zu erkennen und zu bekämpfen.
Solange die Universität nicht die Informationen weitergebe, die seine Regierung zum Schutz der nationalen Sicherheit brauche, liege es im nationalen Interesse, ausländischen Staatsangehörigen den Zugang zu Harvard im Rahmen eines Bildungsaustauschs zu verweigern, hieß es weiter.
Es läuft bereits ein Rechtsstreit
Dass die US-Regierung Harvard daran hindern will, internationale Studierende aufzunehmen, ist schon länger bekannt. Heimatschutzministerin Kristi Noem hatte vor knapp zwei Wochen mitgeteilt, entsprechende Schritte eingeleitet zu haben. Künftig dürfte die Universität im Rahmen eines speziellen Bundesprogramms keine neuen Studierenden aus dem Ausland mehr aufnehmen, hieß es.
Doch die Blockade einer US-Bundesrichterin hindert die US-Regierung aktuell daran, Harvard die Aufnahme ausländischer Studierender zu untersagen. Ihre Entscheidung ist jedoch noch kein endgültiges Urteil.
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