Zwei vorbestrafte Jugendliche mussten sich am Montag am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg wegen eines Einbruchs verantworten. Am Ende kamen sie mit Haftstrafen auf Bewährung davon.
Die Idee, in einen Kiosk einzubrechen, sei ihnen „ganz spontan“ gekommen, so der 17-jährige Erstangeklagten und sein 18-jähriger Komplize. Was es auf jeden Fall war: eine Schnapsidee.
Zur Tat: Beide unter anderem schon wegen Einbruchsdiebstahls zu Bewährungsstrafen verurteilt, brechen die zwei Jugendlichen im November vergangenen Jahres in eine Trafik in Frastanz ein. Um an Bargeld zu kommen, reißen sie zwei Registrierkassen aus der Verankerung und plündern diese.
Auch sonst nimmt man mit, was von Nutzen scheint, etwa Zigaretten, Vapes und andere Tabakwaren. Nach zwölf Minuten ist der Spuk vorbei, der Kiosk verwüstet und die Täter auf der Flucht. Die endet allerdings bereits wenig später, als die Polizei die zwei Einbrecher verhaftet.
Ich habe Sie während der Probezeit genau im Auge. Nutzen Sie die Chance. Bei der kleinsten Kleinigkeit geht es sonst ins Gefängnis.
Richter Dietmar Nußbaumer bei der Urteilsverkündung
Bild: Dorn Chantall
Kein Muster an Strebsamkeit
Während der 17-jährige Rädelsführer bei seiner Einvernahme die Tat einräumt, hüllt sich sein Komplize in Schweigen. Erst im Prozess gesteht auch der 18-jährige Mittäter, betont allerdings, gar nichts von dem Bargeld gewusst zu haben. Auf Nachfrage des Richters, weshalb er keiner geregelten Arbeit nachgehe, antwortet der Zweitangeklagte, der noch im „Hotel Mama“ wohnt: Er habe während der Probezeit seine Kellnerlehre abgebrochen, weil ihm das alles zu stressig gewesen sei. Außerdem habe ihm die Wochenendarbeit nicht getaugt.
Was der Herr Rat in Anbetracht des Vorstrafenregisters als „mutig“ bezeichnet und dem jungen Mann daraufhin ins Gewissen redet: „Sie sollten Geld verdienen und nicht nur schauen, dass Sie am Wochenende nicht arbeiten müssen. Außerdem glaube ich aufgrund ihrer Vorstrafensituation nicht, dass Sie in der Position sind, im Job wählerisch zu sein!“
„Habe Sie genau im Auge!“
Was auch für den Erstangeklagten gilt, der ebenfalls keiner Arbeit nachgeht, dafür aber eine stolze Strafkarte hat und zudem ein Drogenproblem. Weshalb er sich auch noch wegen des Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz verantworten muss. Da sich die Herrschaften jedoch geständig zeigen und willig, ihrem Leben durch Therapie und Arbeit eine entscheidende Wende zu geben, spricht sie Richter Dietmar Nußbaumer zwar im Sinne der Anklage schuldig, sieht aber vom Widerruf früherer Bewährungsstrafen ab.
So kommt der Erstangeklagte mit zwölf Monaten Haft auf Bewährung und 960 Euro Geldstrafe davon, zudem ergeht die Weisung auf eine Drogentherapie. Der gescheiterte Kellner fasst neun Monate bedingt und 720 Euro Geldstrafe aus. Weiters muss er dem Gericht vierteljährlich berichten, wie es im Hinblick auf Jobsuche läuft. Schlusswort des Richters: „Ich habe Sie während der Probezeit genau im Auge. Nutzen Sie die Chance. Bei der kleinsten Kleinigkeit geht es sonst ins Gefängnis.“ Die Urteile sind rechtskräftig.
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