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Rechte und Pflichten

„Ja, ich will (nicht)“: Vom Beischlaf in der Ehe

Recht beraten
28.03.2025 13:13

Wer „Ja“ sagt, sagt zu allem ja, selbst zum Geschlechtsverkehr? Das ist glücklicherweise mittlerweile nicht mehr der Fall. Dennoch kann eine ständige, unbegründete Verweigerung rechtlich bedeutend sein. Wie die Sache genau aussieht und welche Rechte und Pflichten es in der Ehe noch gibt, haben wir für Sie recherchiert!

Mit dem „Ja“-Wort gibt man automatisch die Zustimmung für das Liebesspiel, das Ende einer Affäre kann ich gesetzlich erzwingen und wie ich meinen Ehepartner behandle, ist dem Gericht sowieso völlig egal: Nein, nicht alle öffentlich verbreitete Meinungen entsprechen auch wirklich der Realität.

Wir haben uns angeschaut, wie das mit den Rechten und Pflichten in der Ehe wirklich ist: Im Folgenden haben wir die häufigsten Irrtümer für Sie aufgeklärt:

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