Böse Post für die Kärntner Landesregierung am Tag vor Weihnachten: Der Verfassungsgerichtshof hat – wie von vielen Juristen erwartet – der Anfechtung der Volksbefragung zu Windkraftanlagen stattgegeben. Damit wurde auch das „Nein“ der Kärntner zu neuen Windrädern gekippt.
Die Frage bei der Volksbefragung vom Jänner 2025 lautete: „Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden“? Genau diese Formulierung sei allerdings eine „wertende Fragestellung“ und damit nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes gesetzeswidrig.
Eine Volksbefragung habe den Zweck, den Willen der Stimmberechtigten über eine bestimmte Angelegenheit herauszufinden, erklären die Höchstrichter. Dieser Zweck verbietet eine Frage, mit der versucht wird, die Antwort in eine bestimmte Richtung zu lenken. Auch das Kärntner Volksbefragungsgesetz schreibt ausdrücklich vor, dass die Frage, die zur Abstimmung gestellt wird, möglichst kurz, sachlich und eindeutig und ohne wertende Beifügungen zu formulieren ist.
Blickwinkel in bestimmte Richtung gelenkt
Genau das sei aber bei dem polarisierenden Thema zur Energieversorgung durch Wind nicht passiert. Die Formulierung „auf Bergen und Almen“ hätte den Blickwinkel in eine bestimmte Richtung gelenkt. Und das auch mit Erfolg: Eine Mehrheit von 51,55 % hatten sich für ein Verbot weiterer Windräder auf Bergen und Almen ausgesprochen.
Dieses Ergebnis ist nun obsolet. Denn die Volksbefragung ist gesetzeswidrig; der VfGH hat daher die Anordnung dieser Volksbefragung durch die Kärntner Landesregierung aufgehoben und in Folge der Anfechtung der Volksbefragung stattgegeben.
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