Ab 1. April steigen die Gerichtsgebühren in Österreich um 23 Prozent. Davon sind zum Beispiel Pauschalgebühren in zivilrechtlichen Verfahren und Gebühren für einvernehmliche Scheidungen betroffen. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat eine entsprechende Verordnung erlassen.
Teurer werden auch die Eintragungs- und Eingabegebühren in Firmenbuchsachen, Gebühren für Grundbuchauszüge und Firmenbuchabfragen. Nicht umfasst sind hingegen jene Gebühren, die einen Prozentsatz der Bemessungsgrundlage ausmachen, wie etwa für Abfragen des Zentralen Melderegisters.
Eine weitere Neuerung ist, dass das Jahreseinkommen steigt, bis zu dem Bürgerinnen und Bürger von bestimmten Gebühren befreit sind – und zwar von 14.834 auf 18.251 Euro.
Erhöhung zweimal ausgesetzt
Zuletzt hat der Nationalrat eine Erhöhung zweimal ausgesetzt – aufgrund der Corona-Pandemie und der starken Teuerung. Daher beträgt der Anstieg ab 1. April gleich 23 Prozent. Es habe keinen Ermessensspielraum mehr gegeben, teilte das Justizministerium am Dienstag mit. Künftig soll es möglich sein, dass Gebühren für Verfahren bei Einstweiligen Verfügungen im Gewaltschutz und Anti-Stalking-Bereich von den Gefährderinnen und Gefährdern selbst getragen werden.
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