Wer noch nicht die neue Autobahnvignette geklebt oder online bestellt hat, für den wird es höchste Zeit: Ab 1. Februar gilt nur noch die seegrüne Klebevignette oder die digitale Vignette für 2025. Bei dieser ist online allerdings die Widerrufsfrist zu beachten.
Bei den Verkaufsstellen sind beide Vignettentypen sofort gültig – man muss sie nur rechtzeitig kaufen und gegebenenfalls anbringen. Sonst wird es wahrscheinlich sehr bald teuer, denn kontrolliert wird automatisch.
Wird im Rahmen einer Vignettenkontrolle festgestellt, dass keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe aufgeklebt ist bzw. keine gültige digitale Vignette vorliegt, so muss unmittelbar vor Ort eine Ersatzmaut an die Asfinag-Mautaufsichtsorgane bezahlt werden. Für mehrspurige Fahrzeuge wie Pkw beträgt die Ersatzmaut 120 Euro, für einspurige Fahrzeuge 65 Euro. Dies gilt auch, wenn ein Fahrzeuglenker ohne gültige Vignette durch eine Automatische Vignettenkontrolle erfasst wird.
Auch kreative Vignettenausreden gelten nicht
Die Mautaufsichtsorgane stellen im Rahmen von Mautkontrollen gerade bei der Klebevignette immer wieder fest, dass Fahrzeuglenker sehr kreativ sein können, wenn es um die Begründung geht, warum sie gerade zum Zeitpunkt der Kontrolle keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe angebracht haben. Eine Fülle an Ausreden wird dabei ins Spiel gebracht – vom Klassiker „die Vignette als Geschenk auf eine Weinflasche geklebt“ bis zum oft zitierten „mein Hund hat die Vignette gefressen“. Ausreden oder Unwissen schützen aber nicht vor einer Ersatzmaut.
Die Preise für die Vignette 2025 im Überblick:
Die Gültigkeit der Jahresvignette beträgt wie immer 14 Monate, beginnend mit 1. Dezember 2024 und endend mit 31. Jänner 2026. Vignettenpflichtig sind alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.
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