Unterhaltszahlungen können – wie berichtet – ein leidiges Thema sein und an den Nerven aller Beteiligten zehren. Vor allem, wenn einer nicht zahlen will. Solche Fälle kennt Rechtsanwalt Simon Kapferer zur Genüge. Im Interview mit der „Krone“ gibt der Jurist Einblicke.
„Krone“: Ist es üblich, dass bei Unterhaltszahlungen Uneinigkeit zwischen den Eltern herrscht?
Simon Kapferer: Ich weiß, dass es oft unkompliziert abläuft. Auf der BH kann man Unterhaltsvereinbarkeiten schließen, das funktioniert, so weit ich das mitbekommen habe, sehr gut. Bei Fällen, die beim Anwalt landen, da weigert sich meistens ein Elternteil, zu zahlen. Wenn es um Ehegatten-Unterhalt geht, können eigene Regelungen getroffen werden – etwa ein Unterhaltsverzicht oder die Einigung auf einen fixen Betrag. Wenn es um Unterhalt für Kinder geht, geht das nicht. Denn rechtlich steht das Geld dem Kind zu, auch wenn es ein Elternteil verwaltet. Ansonsten bräuchte man eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung. Das Gericht muss prüfen, ob die Abmachung im Sinne des Kindes ist. Trotzdem werden wohl auch Vereinbarungen am Gericht vorbei getroffen. Diese sind aber rechtsunwirksam.
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