Der Urnengang im Burgenland ist geschlagen – doch die politischen Zeiten bleiben spannend. Die „Krone“ kennt die Antworten auf die wichtigsten Fragen nach der Wahl.
Gewählt wurden gestern 36 Abgeordnete für den neuen burgenländischen Landtag. Aber wie geht es nun weiter? Hier die Antworten auf die wichtigen Fragen:
Wann findet die konstituierende Sitzung des Landtags statt? Der neue Landtag ist vom Präsidenten des alten Landtages schriftlich so einzuberufen, dass die Abhaltung seiner ersten Sitzung innerhalb von acht Wochen stattfinden kann. Das wäre spätestens der 16. März 2025. Bis zur konstituierenden Sitzung sind die jetzigen Abgeordneten noch im Amt.
Muss spätestens am 16. März bereits die neue Landesregierung feststehen? Die Landesregierung bleibt ebenso im Amt, bis eine neue gewählt ist. Im Regelfall wird diese in der konstituierenden Landtagssitzung gewählt.
Wer stellt das Landtagspräsidium, und wann wird es gewählt? Das Vorschlagsrecht für den ersten Präsidenten hat die stärkste Partei und für den zweiten Präsidenten die zweitstärkste Partei. Wer das Vorschlagsrecht für den dritten Präsidenten hat, wird nach dem d’Hondtschen System berechnet. Für den Fall, dass es keinen gemeinsamen Wahlvorschlag gibt, werden alle drei Präsidenten jeweils fraktionell gewählt.
Gibt es eine fix festgelegte Sitzordnung im Landtag? Es gibt keine festgelegte Sitzordnung. In der Praxis wird sie vom Präsidenten festgelegt und der Präsidialkonferenz kommuniziert. Bisher wurde der Vorschlag immer zur Kenntnis genommen und einvernehmlich gehandelt.
Wie viele Landtagsausschüsse gibt es? Es gibt verpflichtende Ausschüsse wie den Hauptausschuss oder den Immunitätsausschuss. In der aktuellen Gesetzgebungsperiode gibt es insgesamt 12 Ausschüsse.
Wie viele Stimmen sind für die Wahl des Landeshauptmannes erforderlich? Der Wahlvorschlag muss alle Mitglieder der Landesregierung enthalten sowie die Funktion des Landeshauptmannes und des Stellvertreters. Darüber wird in einem Wahlgang abgestimmt. Für die Wahl ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Landtages und eine einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
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