Regeln im Überblick

Spritpreisbremse, E-Mopeds etc.: Das gilt ab heute

Innenpolitik
01.10.2026 11:05

Mit dem heutigen Donnerstag, 1. Oktober, sind gleich mehrere Änderungen in Kraft getreten. Darunter sind die Spritpreisbremse, die Paketsteuer, neue Regelungen für E-Mopeds und ein „Recht auf Reparatur“ für Haushaltsgeräte und Handys. Die „Krone“ gibt einen Überblick.

Die Spritpreisbremse gilt vorerst befristet bis zum 30. November. Sie besteht aus einer Reduktion der Mineralölsteuer um 6,7 Cent und einer Margenbegrenzung um 3,5 Cent pro Liter. Daraus folgt eine niedrigere Mehrwertsteuer. Laut der Bundesregierung soll der Sprit in Summe um mehr als zwölf Cent je Liter günstiger werden. Am Mittwoch betrug der österreichweite Median laut E-Control für einen Liter Diesel 2,252 Euro und für einen Liter Super 1,944 Euro. Die Preise sind zuletzt wieder gestiegen.

Während die Bevölkerung durch die Spritpreisbremse entlastet werden soll, müssen jene, die online Produkte bestellen, eine neue Abgabe zahlen – und zwar die Paketsteuer. Die Abgabe beträgt zwei Euro pro Paket oder Bestellung (je nach Händler), inklusive Umsatzsteuer kommen 2,40 Euro hinzu. Betroffen sind Versandhändler, die mehr als 100 Millionen Euro Umsatz jährlich machen. In Österreich trifft das auf 16 große Online-Händler und Online-Marktplätze zu, unter anderem Amazon, Temu und Zalando, sowie 4000 Betriebe, die über große Markplätze verkaufen.

Die Reparatur muss entweder unentgeltlich oder zu einem „angemessenen Preis“ angeboten werden.
Die Reparatur muss entweder unentgeltlich oder zu einem „angemessenen Preis“ angeboten werden.(Bild: fizkes - stock.adobe.com)

Eine weitere Änderung, die seit dem heutigen Donnerstag für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt, ist das sogenannte „Recht auf Reparatur“. Damit gilt die EU-Warenreparaturrichtlinie für viele Haushaltsgeräte und Handys. Auch E-Bikes und E-Scooter können darunter fallen. In der Praxis bedeutet das, dass Hersteller beschädigter Waren auch dann eine Reparatur – entweder unentgeltlich oder zu einem „angemessenen Preis“ – anbieten müssen, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Die Verpflichtung entfällt nur, wenn eine Reparatur unmöglich ist. Dieses Recht besteht je nach Produkt zwischen sieben und zehn Jahren ab dem letzten Inverkehrbringen. Ziel der Richtlinie ist es, Elektroschrott zu reduzieren und einen nachhaltigen Konsum zu fördern. 

Das ändert sich bei E-Mopeds
Bei E-Mopeds gilt ab sofort, dass diese nicht mehr auf Radwegen unterwegs sein dürfen. Sie müssen auf die Fahrbahn, weil sie als zweirädrige Kleinkrafträder eingestuft wurden. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge unter anderem auch für den Straßenverkehr zugelassen sein müssen, ein Kennzeichen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung brauchen. Die Lenkerinnen und Lenker benötigen einen Helm und einen Führerschein. Laut dem Verkehrsclub ÖAMTC sind österreichweit etwa 20.000 Privatpersonen von der Neuregelung betroffen, vor allem ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommen viele Essenszustellerinnen und Essenszusteller.

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