Per Video dokumentiert

Hier räumt ein Raser Polizei von der Überholspur

Motor
08.12.2024 10:45
Porträt von krone.at
Von krone.at

Ein Fall von „dümmer, als die Polizei erlaubt“: Auf der Autobahn dicht auffahren und drängeln ist generell schon nicht sonderlich klug. Bei hohem Tempo noch viel weniger. Wenn der Bedrängte dann noch eine Zivilstreife ist, ist die gerechte Strafe nicht weit …

Immer mal wieder sieht man auf der Autobahn in der Heckscheibe von augenscheinlich harmlosen Autos eine rote Schrift aufleuchten: „Polizei! Folgen!“ oder „Police! Follow!“ In Österreichs sind es oft schnelle Audis und VWs. Wer vorschriftsmäßig unterwegs war, wird wohl nicht gemeint sein.

Im Fall eines deutschen Autofahrers liegt der Fall anders: der hat sich ausgerechnet mit der Polizei angelegt und ist im deutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern einem sogenannten Videowagen bei Tempo 180 extrem knapp aufgefahren, um ihn von der Überholspur zu drängeln.

Das gelang auch. Die Beamten machten den Weg frei – aber nur, um dem Mann in seinem Mercedes zu folgen. Der ahnte nichts von seinem „Gegner“ und gab Gas. Mit bis zu 250 km/h zog er davon, wie die Polizei berichtet.

Als die Bahn frei ist, zieht der Drängler mit 250 km/h davon.
Als die Bahn frei ist, zieht der Drängler mit 250 km/h davon.(Bild: Polizei Stralsund)

Wer es genau wissen will: Das Ganze trug sich am vergangenen Dienstag auf der A20 zwischen den Anschlussstellen Grimmen West und Grimmen Ost zu. Die Polizeibeamten überholten gerade mit 170 bis 180 km/h andere Autos, als die Scheinwerfer des Mercedes im Rückspiegel immer größer wurden – und über mehrere Hundert Meter auch so groß blieben.

„Die ausgewertete Geschwindigkeit des 60-jährigen deutschen Rasers lag bei fast 170 km/h. Der ausgewertete und vorwerfbare Abstand über eine Messstrecke von über 300 Metern lag inklusive Toleranzabzug bei etwas über 13 Metern“, teilte die Polizei mit. Und ergänzt, um die Gefährlichkeit zu verdeutlichen: Man solle „sich die Faustregel des ‘halben Tachos‘ vor Augen rufen, wobei ein angemessener Abstand bei dieser Geschwindigkeit also mindestens 85 Meter beträgt. Allein einen Reaktionsweg von etwa 50 Metern würde der Fahrer benötigen, um den Fuß auf der Bremse zu haben.“

Wenig später schlossen die Beamten auf und hielten den Ungeduldigen in einer Nothaltebucht an. Der war sich offenbar keiner Schuld bewusst, schreibt die Polizei: „Während der Kontrolle vermittelte der Temposünder den Eindruck, dass die linke Fahrspur einer unbegrenzten Autobahn nur für Fahrzeuge gedacht sei, die mindestens 200 km/h fahren.“ Aus Sicht der Polizisten hat die Einstellung im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen. „Natürlich wurde versucht, ihm zu erklären, dass es sich dabei nicht nur um ein rücksichtsloses Verhalten, sondern auch um eine erhebliche Verkehrsgefahr handelt.“

Zeit zum Nachdenken bekommt der Mann in Form eines zweimonatigen Fahrverbots. Unabhängig vom Lernerfolg kostet ihn die Lektion 320 Euro.

Und was lernen wir daraus? Lieber zweimal darüber nachdenken, wie man fährt. Man weiß nie, wer da im anderen Auto sitzt.

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