Obwohl ihre Familienmitglieder dort bereits beerdigt wurde, darf Eva S. einmal nicht in der Grabstätte beigesetzt werden. Jedenfalls dann nicht, wenn sie eingeäschert werden will. Das schreibt der Friedhof aus eigenen Gründen so vor.
Die verstorbene Mutter, der verstorbene Bruder und der verstorbene Ehemann wurden bereits in der Grabstätte in einem westlichen Bezirk Wiens bestattet. Insgesamt drei Urnen in einem Erdgrab. Für Eva S. war selbstverständlich, dass auch sie nach ihrem Tod einmal dort beerdigt werden will.
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