Wer bei Online-Shops aus Fernost bestellt, kann böse Überraschungen erleben. Dass davon auch große Maschinen betroffen sein können, zeigt der Fall eines Landwirts aus Niederösterreich.
Gerald B. hatte sich den Kauf eines neuen Radladers für seinen landwirtschaftlichen Betrieb einfacher vorgestellt. Nachdem er die Baumaschine auf einer Messe in Deutschland besichtigt hatte, bestellte er direkt beim chinesischen Hersteller. Nach dem Import nach Österreich wurde der Radlader aber von der heimischen Marktüberwachungsbehörde angehalten.
Sechs Monate Warten und 10.000 Euro Mehrkosten
Seit mehr als sechs Monaten wartet Herr B. nun auf die Maschine – ein Ende ist derzeit nicht absehbar. „Auf der Messe wurde der Eindruck vermittelt, dass diese Maschinen bereits in Europa, insbesondere in Deutschland, eingesetzt werden und mit den erforderlichen Unterlagen für den europäischen Markt angeboten werden. Mittlerweile sitze ich auf zusätzlichen Kosten in Höhe von 10.000 Euro, obwohl ich die Maschine nicht nutzen kann und kein Verschulden an der Situation trage“, wandte sich der Landwirt an die Ombudsfrau.
Laut dem zuständigen Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen laufen in dem Fall zwei Verfahren. Im Zollverfahren bestehe für Herrn B. seit November 2025 die Möglichkeit, die Maschine wieder auszuführen und den Kaufpreis vom Verkäufer in China zurückzufordern. Wie einfach das wohl wäre?
Behörde prüft Konformität der gesamten Produktserie
Parallel wird in einem Ermittlungsverfahren geprüft, ob das Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Nach Angaben der Behörde fehlen erforderliche Nachweise, weshalb sich das Verfahren nicht nur auf den angehaltenen Radlader, sondern auf die gesamte Produktserie erstreckt.
Hersteller reagiert nicht auf Anfragen
Die europäische Vertretung des Herstellers habe sich für das direkt aus China importierte Produkt jedenfalls als nicht zuständig erklärt. Der Hersteller selbst sei kontaktiert worden, habe bislang jedoch nicht reagiert. Eine Freigabe nicht konformer Produkte komme aus Sicherheitsgründen jedenfalls nicht infrage, so das Bundesamt. Und es mahnt zur Vorsicht.
Warnung vor Direktkäufen aus Fernost
Der Fall zeige nämlich die Risiken von Direktkäufen aus Drittstaaten: Fehlen die erforderlichen Konformitäts- und Sicherheitsnachweise, kann ein Produkt beim Zoll festgehalten werden.
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